Balkonkraftwerk
Nulleinspeisung einfach erklärt: Technik, Regeln und Verluste
Bei Nulleinspeisung misst ein Sensor am Zähler, und Wechselrichter oder Speicher regeln so, dass kein Strom ins Netz fließt. Technik, Regeln und Verluste.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Nulleinspeisung misst ein Sensor den Stromfluss am Hausanschluss, und Wechselrichter oder Speicher passen ihre Leistung im Abstand weniger Sekunden an.
- Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland bis 800 Voltampere einspeisen; Nulleinspeisung ist dort keine Pflicht, sondern eine Betriebsart für den Speicher.
- In einer Modellrechnung mit PVGIS-Daten regelt ein Balkonkraftwerk mit 1.800 Watt Peak und 2 kWh Speicher bei strikter Nulleinspeisung 600 bis 700 kWh im Jahr ab.
- Auch eine größere PV-Anlage mit Nulleinspeisung muss dem Netzbetreiber vor der Errichtung mitgeteilt werden (§ 19 Abs. 3 NAV) und ins Marktstammdatenregister.
- Wer bei einer 5-kWp-Anlage auf die Einspeisevergütung von 7,70 Cent verzichtet, lässt in der Modellrechnung mit 5 kWh Speicher knapp 200 Euro im Jahr liegen.
Nulleinspeisung heißt: Eine Solaranlage gibt nur so viel Leistung ab, wie im Haushalt gerade verbraucht wird. Ein Sensor am Zähler, etwa ein Lesekopf oder Stromzangen, meldet im Sekundentakt, ob Strom ins Netz fließt, und Wechselrichter oder Speicher regeln nach. Am Balkonkraftwerk ist das keine Pflicht, denn bis 800 Voltampere darf es einspeisen. Größere Anlagen mit Nulleinspeisung brauchen trotzdem eine Mitteilung an den Netzbetreiber.
Was Nulleinspeisung bedeutet und was nicht
Eine Photovoltaikanlage mit Netzanschluss kann auf vier Arten betrieben werden. Die Unterschiede entscheiden darüber, welche Technik du brauchst, was du anmelden musst und wie viel Solarstrom am Ende ungenutzt bleibt.
| Betriebsart | Was mit dem Überschuss passiert | Vergütung in Deutschland | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Überschusseinspeisung | fließt ins öffentliche Netz | Einspeisevergütung nach EEG, wenn gewählt | Dachanlage am Eigenheim |
| Unentgeltliche Abnahme | fließt ins Netz | keine | Anlage, deren Betreiber auf Vergütung verzichtet |
| Nulleinspeisung | wird gespeichert oder abgeregelt | keine, weil nichts eingespeist wird | Anlage ohne Einspeisezusage, Speicher am Balkonkraftwerk |
| Inselanlage | kein Netzanschluss, Überschuss wird abgeregelt | keine | Gartenhaus, Wohnmobil, Berghütte |
Der Unterschied zwischen Nulleinspeisung und Inselanlage ist wichtig: Eine Anlage mit Nulleinspeisung läuft parallel zum Netz. Sie bezieht weiter Strom, wenn die Sonne nicht reicht, und ihr Wechselrichter muss sich bei Netzausfall trennen. Sie bleibt damit eine Erzeugungsanlage am Netz, mit allen Pflichten, die daraus folgen. Eine Inselanlage hat dagegen keine elektrische Verbindung zum öffentlichen Netz.
Ebenso wichtig: Nulleinspeisung erhöht nicht den Eigenverbrauch. Sie verhindert nur, dass Strom das Haus verlässt. Den Eigenverbrauch steigern Verbraucher, die tagsüber laufen, und ein Speicher. Was danach noch übrig bleibt, geht bei Nulleinspeisung verloren, weil der Wechselrichter seine Leistung zurückfährt.
So funktioniert die Regelung: messen, rechnen, stellen
Jede Nulleinspeisung besteht aus einem Regelkreis mit drei Gliedern.
- Messen. Ein Sensor erfasst die Leistung am Netzanschlusspunkt, also dort, wo der Zähler sitzt. Er unterscheidet Bezug und Einspeisung.
- Rechnen. Eine Steuerung im Speicher, im Wechselrichter oder in einem separaten Energiemanager vergleicht den Messwert mit dem Sollwert null.
- Stellen. Fließt Strom ins Netz, senkt die Steuerung die Abgabe oder lädt den Speicher stärker. Bezieht das Haus Strom, erhöht sie die Abgabe, bis zur Grenze des Wechselrichters.
Weil sich der Verbrauch ständig ändert, läuft die Regelung der Last immer etwas hinterher. Schaltet die Waschmaschine ihre Heizung zu, kommen die ersten Sekunden aus dem Netz; schaltet der Wasserkocher ab, fließt kurz etwas Leistung hinaus. Über den Tag sind das kleine Mengen. Die Regelung mancher Systeme lässt deshalb einen kleinen Sollwert zu, etwa 10 bis 30 Watt Bezug, damit sie nicht ständig über die Nulllinie schwingt.
Welche Sensoren es gibt
| Sensor | Wo er sitzt | Was er misst | Installation |
|---|---|---|---|
| Lesekopf an der Infrarot-Schnittstelle | außen auf dem digitalen Zähler, magnetisch gehalten | die Summe, die der Zähler selbst bildet | selbst möglich; bei vielen Zählern ist eine PIN vom Messstellenbetreiber nötig |
| Messgerät mit Stromzangen | im Zählerschrank auf der Hutschiene | Strom und Spannung je Phase | Elektrofachkraft, weil im Zählerschrank gearbeitet wird |
| Kundenschnittstelle des Smart-Meter-Gateways | am intelligenten Messsystem | Zählerwerte über die lokale Schnittstelle | abhängig vom Messstellenbetreiber und vom Speicher |
| Energieflussrichtungssensor oder zertifizierte Leistungsflussüberwachung | im Zählerschrank | Leistungsrichtung am Netzanschluss | Elektrofachbetrieb, für größere Anlagen oft vom Netzbetreiber verlangt |
Ein Beispiel für die zweite Bauart ist der Shelly Pro 3EM, der laut Hersteller auf der Hutschiene sitzt, mit Stromwandlern bis 120 Ampere je Phase misst und für drei- wie einphasige Anschlüsse geeignet ist. Ob ein bestimmtes Messgerät mit deinem Speicher zusammenarbeitet, steht in der Kompatibilitätsliste des Speicherherstellers; die Listen ändern sich mit Firmware-Updates.
Warum alle drei Phasen zählen
Die meisten Wohnungen haben einen dreiphasigen Anschluss. Das Balkonkraftwerk speist auf einer Phase ein, Kühlschrank, Herd und Waschmaschine hängen an anderen. Digitale Zähler in Deutschland verrechnen die drei Phasen in aller Regel miteinander: Speist das Balkonkraftwerk auf Phase 1 400 Watt ein, während auf Phase 2 400 Watt verbraucht werden, zählt der Zähler weder Bezug noch Einspeisung. Ein Sensor, der nur eine Phase sieht, würde in diesem Fall fälschlich Einspeisung melden und die Anlage abregeln. Für die Nulleinspeisung muss der Sensor deshalb dasselbe messen wie der Zähler, also die Summe aller Phasen. Ein Lesekopf am Zähler erfüllt das automatisch, ein Messgerät mit Zangen nur, wenn an allen drei Phasen eine Zange sitzt.
Nulleinspeisung am Balkonkraftwerk
Für ein Balkonkraftwerk ist Nulleinspeisung in Deutschland nicht vorgeschrieben. § 8 Absatz 5a EEG erlaubt Steckersolargeräte mit zusammen bis zu 2.000 Watt Peak Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung hinter einem Zähler. Was der Haushalt nicht braucht, fließt ins Netz, ohne dass du dafür etwas bekommst. Ein Balkonkraftwerk ohne Speicher braucht deshalb keinen Sensor: Abregeln würde den Überschuss nur vernichten statt verschenken.
Interessant wird die Nulleinspeisung, sobald ein Speicher im Spiel ist. Dann geht es nicht mehr darum, Solarstrom zurückzuhalten, sondern darum, die Batterie am Abend genau nach Bedarf zu entladen. Ohne Sensor gibt der Speicher einen fest eingestellten Wert ab, zum Beispiel 200 Watt. Liegt der Verbrauch nachts bei 120 Watt, fließen 80 Watt der teuer eingelagerten Energie ins Netz; liegt er bei 400 Watt, kommt die Differenz aus dem Netz. Mit Sensor folgt der Speicher der Last. Wie Laden und Entladen im Detail ablaufen, erklärt der Guide zur Funktion eines Balkonkraftwerks mit Speicher.
Bei den beiden Speicherbauarten spielt der Sensor eine unterschiedliche Rolle:
- DC-gekoppelter Speicher. Er sitzt zwischen Modulen und Wechselrichter oder hat den Wechselrichter eingebaut. Er funktioniert auch ohne Sensor, dann mit festem Entladewert. Mit Sensor regelt er die Abgabe des Wechselrichters nach dem Verbrauch.
- AC-gekoppelter Speicher. Er hängt mit eigenem Wechselrichter an einer Steckdose und lädt nur, wenn der Sensor meldet, dass Strom ins Netz fließt. Ohne Sensor funktioniert er nicht.
Beim AC-Speicher kommt eine offene Rechtsfrage hinzu. Ob die Wechselrichterleistung eines AC-Speichers zur 800-Voltampere-Grenze des Balkonkraftwerks hinzuzählt, ist rechtlich nicht abschließend geklärt; viele Hersteller begrenzen deshalb die gemeinsame Einspeisung. Die Nulleinspeisung ist dabei das Werkzeug: Der Speicher entlädt nur, wenn das Balkonkraftwerk wenig oder nichts liefert, und nur so viel, wie gerade gebraucht wird. Die Abwägung zwischen beiden Bauarten steht im Guide zum AC-Speicher.
Modellrechnung: was Nulleinspeisung am Balkonkraftwerk kostet
Wie viel Energie bei Nulleinspeisung verloren geht, zeigt eine Modellrechnung. Grundlage sind Stundenwerte aus PVGIS 5.3 für einen Standort in Mitteldeutschland (51 Grad Nord, 10 Grad Ost), Strahlungsdaten der Jahre 2016 bis 2020 und 14 Prozent Systemverluste. Die Anlage hat vier Module mit zusammen 1.800 Watt Peak nach Süden, 30 Grad geneigt, und einen 800-Watt-Wechselrichter. Der Modellhaushalt verbraucht rund 2.300 Kilowattstunden im Jahr: 150 Watt Grundlast rund um die Uhr, morgens und mittags kurze Spitzen und abends von 18 bis 22 Uhr zusätzlich 400 Watt. Der Speicher lädt und entlädt mit je 95 Prozent Wirkungsgrad. Die Erzeugungs- und Abregelungswerte lassen sich mit den PVGIS-Stundenwerten nachrechnen; der Eigenverbrauch hängt stark am angenommenen Lastprofil.
| Variante (Modell, Werte pro Jahr) | Selbst genutzt | Ins Netz | Abgeregelt |
|---|---|---|---|
| ohne Speicher, Einspeisung erlaubt | rund 650 kWh | rund 920 kWh | rund 290 kWh (über 800 W) |
| ohne Speicher, strikte Nulleinspeisung | rund 650 kWh | 0 | rund 1.210 kWh |
| 2 kWh DC-Speicher mit Sensor, Überschuss bei vollem Speicher eingespeist | rund 1.140 kWh | rund 470 kWh | rund 200 kWh |
| 2 kWh DC-Speicher mit Sensor, strikte Nulleinspeisung | rund 1.140 kWh | 0 | rund 670 kWh |
| 2 kWh DC-Speicher ohne Sensor, fester Entladewert 200 W | rund 1.060 kWh | rund 550 kWh, davon 80 aus der Batterie | rund 200 kWh |
Drei Dinge lassen sich daraus ablesen.
Eine Einschränkung vorweg: Mit glattem Lastprofil und Stundenmitteln fällt der Gewinn durch den Speicher hoch aus, hier rund 490 Kilowattstunden für 2 Kilowattstunden Kapazität. Das vorsichtigere Modell im Guide zur Speichergröße kommt mit vier Modulen auf netto rund 300 Kilowattstunden. Für die Frage, wie viel bei Nulleinspeisung verloren geht, ändert das wenig: Was der Speicher nicht aufnimmt, wird abgeregelt.
Die strikte Nulleinspeisung ändert den Eigenverbrauch nicht. In beiden Zeilen mit Sensor nutzt der Haushalt rund 1.140 Kilowattstunden. Der Unterschied liegt nur darin, ob der Rest unvergütet ins Netz fließt oder abgeregelt wird. Finanziell ist das für dich gleich; für das Stromsystem ist eingespeister Strom nützlicher als abgeregelter. Viele Speicher haben deshalb eine Einstellung, mit der sie bei voller Batterie den Überschuss einspeisen. Prüfe, ob sie aktiv ist.
Der Sensor lohnt sich über die Entladung. Ohne Sensor schickt der Speicher in diesem Modell rund 80 Kilowattstunden im Jahr ins Netz, die er vorher eingelagert hat. Bei 37,3 Cent je Kilowattstunde, dem Durchschnittspreis laut BDEW vom Oktober 2026, sind das rund 30 Euro im Jahr. Bei manchen Speichern ist ein Sensor im Set enthalten; sonst rechnest du den Preis des Lesekopfs oder Messgeräts gegen diese rund 30 Euro im Jahr. Das Modell rechnet mit einer glatten Grundlast; in echten Haushalten schwankt die Last stärker, und der Vorteil des Sensors fällt eher größer aus.
Die Abregelung oberhalb von 800 Watt bleibt. Mit 1.800 Watt Peak liefern die Module an klaren Mittagen mehr, als der Wechselrichter abgeben darf. Ein DC-Speicher fängt davon einen Teil ab, hier rund 90 Kilowattstunden im Jahr, solange er nicht voll ist. Das Modell rechnet mit Stundenmittelwerten; kurze Spitzen innerhalb einer Stunde sind nicht abgebildet, die echte Abregelung liegt etwas höher.
Nulleinspeisung bei größeren PV-Anlagen ohne EEG-Vergütung
Bei Dachanlagen mit mehreren Kilowatt Peak hat die Nulleinspeisung einen anderen Zweck. Sie kommt in drei Situationen vor:
- Der Netzbetreiber bietet keinen Anschluss mit Einspeisung an. In Netzgebieten mit vielen Anlagen ist das keine Seltenheit. Laut einem Fachanwalt im Interview mit pv magazine vom Januar 2026 bieten Netzbetreiber dann Nulleinspeisung an, oft über eine flexible Netzanschlussvereinbarung nach § 8a EEG, die mit dem Solarspitzengesetz eingeführt wurde. Er bezeichnet das als Zweckentfremdung der Vorschrift, sieht aber auch, dass die Alternative oft gar kein Anschluss wäre.
- Der Betreiber will auf Vergütung und Zählerwechsel verzichten. Manche Anlagen sind bewusst klein ausgelegt und decken nur den Eigenverbrauch.
- Ein Speicher soll nur das Haus versorgen. Bei einer Hausbatterie ist eine Nulleinspeisung beim Entladen der Normalfall, auch wenn die Anlage tagsüber einspeist.
Wer eine Anlage plant, hat in Deutschland Stand November 2026 diese Möglichkeiten:
| Variante | Rechtsgrundlage | Was du bekommst | Was du brauchst |
|---|---|---|---|
| Teileinspeisung mit Vergütung | § 21 Abs. 1 EEG, Satz laut DGS-Arbeitshilfe | 7,70 Cent je kWh bis 10 kW bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026, 20 Jahre | Netzanschluss mit Einspeisung, Zweirichtungszähler |
| Unentgeltliche Abnahme | § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG | keine Zahlung, Strom geht trotzdem ins Netz | Netzanschluss mit Einspeisung |
| Nulleinspeisung | Vereinbarung mit dem Netzbetreiber | keine Zahlung, Überschuss wird abgeregelt | Einspeisebegrenzung mit Messung am Netzanschluss |
| Inselanlage | kein Netzanschluss | keine | keine Verbindung zum öffentlichen Netz |
Für neue Anlagen unter 25 Kilowatt mit Einspeisevergütung und ohne intelligentes Messsystem begrenzt § 9 Absatz 2 EEG seit dem Solarspitzengesetz die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung. Bei Nulleinspeisung spielt diese Grenze praktisch keine Rolle, weil ohnehin nichts eingespeist wird. Steckersolargeräte bis 2 Kilowatt und 800 Voltampere sind von § 9 ausdrücklich ausgenommen.
Was der Netzbetreiber verlangt
Auch eine Anlage, die keine einzige Kilowattstunde einspeist, ist dem Netzbetreiber nicht egal. Ihr Wechselrichter läuft parallel zum Netz, und sie kann bei einem Fehler der Regelung trotzdem einspeisen. Die Pflichten ergeben sich aus der Niederspannungsanschlussverordnung und aus den technischen Anschlussregeln:
- Mitteilung vor der Errichtung. § 19 Absatz 3 NAV verlangt, dass du dem Netzbetreiber vor der Errichtung einer Eigenanlage Mitteilung machst und sicherstellst, dass von ihr keine schädlichen Rückwirkungen ins Netz ausgehen. Seit 2024 müssen Netzbetreiber diese Mitteilung auch über ihre Website ermöglichen.
- Anschluss durch einen eingetragenen Betrieb. Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung dürfen nach § 13 Absatz 2 NAV nur der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen ausführen. Für eine Dachanlage ist das unstrittig. Ein Steckersolargerät, das in eine vorhandene Steckdose gesteckt wird, gilt nach verbreiteter Auffassung nicht als solche Arbeit; eine ausdrückliche Ausnahme enthält § 13 NAV allerdings nicht.
- Nachweis der Begrenzung. Netzbetreiber verlangen für die Nulleinspeisung in der Regel eine Einspeisebegrenzung nach der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 mit Messung am Netzanschlusspunkt, oft mit einem Energieflussrichtungssensor oder einer zertifizierten Leistungsflussüberwachung, und das Datenblatt oder die Konformitätserklärung dazu. Laut dem zitierten Fachanwalt halten Netzbetreiber ein einfaches Energiemanagementsystem dafür nicht für ausreichend sicher; die Kosten trägt der Anlagenbetreiber. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich zwischen Netzbetreibern und stehen in deren technischen Anschlussbedingungen.
- Inbetriebsetzungsprotokoll. Der Installationsbetrieb dokumentiert die Inbetriebnahme auf dem Formular des Netzbetreibers, bei Nulleinspeisung einschließlich der Funktionsprüfung der Begrenzung.
- Marktstammdatenregister. Die Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gilt für jede Erzeugungsanlage und jeden Speicher am Netz, auch bei Nulleinspeisung.
Zur Frist: Nach der Darstellung des Fachanwalts darf eine Anlage bis 30 Kilowatt angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber sich innerhalb eines Monats nach Eingang des Netzanschlussbegehrens nicht meldet. Er rät, den Eingang nachweisbar zu machen und die Inbetriebnahme vorher anzukündigen.
Und beim Balkonkraftwerk?
Für Steckersolargeräte bis 800 Voltampere und 2.000 Watt Peak entfällt die Mitteilung an den Netzbetreiber; es genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister. Einen Speicher gibst du dort mit seinen technischen Daten an. Ob der Netzbetreiber für den Speicher zusätzlich eine Meldung möchte, wird unterschiedlich gehandhabt; frag im Zweifel vorher per E-Mail nach. Wie die Registrierung abläuft, zeigt die Anleitung zur Anmeldung, alle Grenzen im Zusammenhang stehen im Überblick zu den Regeln.
Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 vom Dezember 2025 deckt nach der Normauslegung der DKE nur Steckersolargeräte ohne Speicher ab. Schließt du einen Speicher an ein normkonformes Gerät an, ist die Konformität mit dieser Norm nicht mehr gegeben; Anforderungen für Geräte mit Speicher sind in Planung. Rechtlich maßgeblich bleiben die Grenzen aus dem EEG.
Rechenbeispiel: Abregelungsverluste einer Dachanlage
Wie teuer die Nulleinspeisung bei einer größeren Anlage wird, hängt vor allem vom Verhältnis zwischen Anlagengröße und Verbrauch ab. Die folgende Modellrechnung nutzt dieselben PVGIS-Daten und dasselbe Lastprofil wie oben, hochgerechnet auf einen Haushalt mit rund 4.000 Kilowattstunden im Jahr. Die Module liegen nach Süden mit 30 Grad Neigung, die Wechselrichterleistung entspricht der Modulleistung.
| Anlage (Modell) | Erzeugung pro Jahr | Selbst genutzt | Abgeregelt bei Nulleinspeisung | Entgangene Vergütung bei 7,70 ct |
|---|---|---|---|---|
| 3 kWp ohne Speicher | rund 3.090 kWh | rund 1.100 kWh | rund 1.990 kWh | rund 150 Euro |
| 3 kWp mit 5 kWh Speicher | rund 3.090 kWh | rund 2.190 kWh | rund 780 kWh | rund 60 Euro |
| 5 kWp ohne Speicher | rund 5.150 kWh | rund 1.260 kWh | rund 3.890 kWh | rund 300 Euro |
| 5 kWp mit 5 kWh Speicher | rund 5.150 kWh | rund 2.580 kWh | rund 2.430 kWh | rund 190 Euro |
| 8 kWp mit 10 kWh Speicher | rund 8.250 kWh | rund 3.360 kWh | rund 4.680 kWh | rund 360 Euro |
Die Rechnung ist ein Modell: Ein glattes Lastprofil, Stundenwerte und ein verlustfreier Wechselrichter sind Vereinfachungen. Die Größenordnung ist aber eindeutig. Bei Nulleinspeisung bleibt selbst mit Speicher fast die Hälfte der möglichen Erzeugung einer 5-kWp-Anlage ungenutzt. Die entgangene Vergütung ist überschaubar, weil die Einspeisevergütung für neue Anlagen niedrig ist; die abgeregelte Energie würde aber in 20 Jahren mehrere Tausend Euro an Vergütung bringen.
Daraus folgt eine Planungsregel: Wer mit Nulleinspeisung plant, legt die Anlage kleiner aus und nutzt den Platz für eine günstige Ausrichtung, etwa Ost-West, die mittags weniger Spitze und morgens und abends mehr Leistung liefert. Für dieselbe 5-kWp-Anlage in Ost-West-Ausrichtung ergibt das Modell rund 4.210 Kilowattstunden Erzeugung, davon mit 5 kWh Speicher rund 2.520 selbst genutzt; abgeregelt würden rund 1.570 statt 2.430 Kilowattstunden. Wie groß eine Anlage für deinen Verbrauch sein sollte, behandelt der Guide zur Frage, wie viel kWp du brauchst, eine komplette Anlage mit Hausspeicher der Guide zur PV-Anlage mit 10 kWp und Speicher.
Schritt für Schritt: Nulleinspeisung einrichten
Die Schritte unterscheiden sich zwischen Balkonkraftwerk und Dachanlage. Die folgende Reihenfolge gilt für ein Balkonkraftwerk mit Speicher; für Dachanlagen übernimmt der Installationsbetrieb die Schritte zwei bis fünf.
-
Zähler bestimmen. Schau auf den Zählerschrank: Ein digitaler Zähler mit Infrarot-Schnittstelle eignet sich für einen Lesekopf, ein intelligentes Messsystem hat zusätzlich ein Gateway. Beim alten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe funktioniert kein Lesekopf; dann bleibt ein Messgerät im Zählerschrank oder der Zählertausch.
-
Sensor passend zum Speicher wählen. Prüfe in der Kompatibilitätsliste des Speicherherstellers, welche Leseköpfe oder Messgeräte unterstützt werden. Ein Sensor, den der Speicher nicht kennt, nützt nichts.
-
Datenausgabe freischalten. Viele digitale Zähler geben über die Infrarot-Schnittstelle nur den Zählerstand aus. Für die momentane Leistung brauchst du eine PIN, die du beim Messstellenbetreiber anforderst und am Zähler eingibst.
-
Sensor montieren. Den Lesekopf setzt du auf die Schnittstelle und verbindest ihn mit dem WLAN. Ein Messgerät mit Stromzangen gehört in den Zählerschrank; das ist Arbeit für eine Elektrofachkraft.
-
Regelung einstellen. In der App wählst du den Modus für Nulleinspeisung oder Eigenverbrauch, legst die maximale Abgabe auf höchstens 800 Watt fest und entscheidest, ob der Überschuss bei vollem Speicher eingespeist oder abgeregelt wird.
-
Funktion prüfen. Schalte einen Verbraucher mit bekannter Leistung ein, etwa einen Wasserkocher, und beobachte in der App, ob der Speicher nachregelt und der Netzbezug nach wenigen Sekunden wieder bei null liegt.
-
Registrieren. Trag das Balkonkraftwerk mit Speicher innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister ein.
Checkliste: worauf du beim Kauf achtest
- Unterstützte Sensoren. Die Liste des Herstellers entscheidet, nicht die Werbung. Achte auf die genaue Modellbezeichnung des Lesekopfs oder Messgeräts.
- Messung über alle Phasen. Bei Messgeräten im Zählerschrank: eine Zange je Phase, nicht nur auf der Phase des Balkonkraftwerks.
- Verhalten bei Verbindungsabbruch. Fällt das WLAN aus, sollte das System auf einen sicheren Zustand zurückfallen. Der Hersteller sollte dokumentieren, welcher das ist.
- Lokale Steuerung. Läuft die Regelung über die Cloud des Herstellers, hängt sie an dessen Servern. Systeme mit lokaler Verbindung zwischen Sensor und Speicher sind robuster.
- Kleinste Entladeleistung. Manche Speicher entladen nicht unter 50 bis 100 Watt. Liegt deine Grundlast darunter, fließt nachts trotz Sensor etwas ins Netz.
- Einstellung für den Überschuss. Gibt es eine Option, bei vollem Speicher einzuspeisen? Ohne sie regelt das System im Sommer täglich ab.
- Begrenzung auf 800 Voltampere. Sie sollte fest eingestellt sein und auch ohne App erhalten bleiben.
Welche Speicher es mit und ohne eigenen Solareingang gibt, zeigt die Marktübersicht Stecker-Speicher von C.A.R.M.E.N. vom August 2026. Unter ihren zehn Einträgen sind vier reine AC-Geräte, die ohne Sensor nicht arbeiten, und sechs Geräte mit Solareingang. Wie groß der Speicher sein sollte, damit die Nulleinspeisung nicht ständig abregelt, steht im Guide zur Speichergröße.
Häufige Fehler und Sonderfälle
- Sensor misst nur eine Phase. Folge: Die Anlage regelt ab, obwohl der Zähler keine Einspeisung zählt, und du verlierst Ertrag. Lösung: alle drei Phasen messen oder den Lesekopf am Zähler nutzen.
- Lesekopf ohne PIN. Folge: Der Kopf liefert nur Zählerstände, keine momentane Leistung, und die Regelung arbeitet träge oder gar nicht. Lösung: PIN beim Messstellenbetreiber anfordern.
- Speicher entlädt mit festem Wert, obwohl ein Sensor da ist. Folge: Eingelagerte Energie fließt nachts ins Netz. Lösung: In der App den Modus prüfen; nach Updates wird er gelegentlich zurückgesetzt.
- Strikte Nulleinspeisung am Balkonkraftwerk ohne Not. Folge: Im Sommer werden Hunderte Kilowattstunden abgeregelt, die das Netz hätte aufnehmen können. Lösung: Überschuss bei vollem Speicher einspeisen lassen, solange nichts dagegen spricht.
- Wechselrichter über 800 Voltampere mit Nulleinspeisung an der Steckdose. Folge: Die Anlage ist kein Steckersolargerät mehr, sondern eine nicht angemeldete Erzeugungsanlage. Lösung: ein Gerät wählen, dessen höchste einstellbare Leistung 800 Voltampere nicht übersteigt, denn eine Drosselung per App genügt nach Auffassung der Bundesnetzagentur nicht, oder die Anlage regulär über einen Elektrofachbetrieb anmelden.
- Zwei Geräte, ein Sensor. Folge: Zwei Speicher, die beide auf denselben Messwert reagieren, regeln gegeneinander. Lösung: Nur ein Gerät führt die Regelung, oder der Hersteller unterstützt den Verbund ausdrücklich.
- Wärmepumpe oder Wallbox im Haus. Folge: Große Lasten springen in Sekunden um mehrere Kilowatt, ein Balkonkraftwerk-Speicher deckt davon höchstens 800 Watt. Das ist kein Fehler; die Regelung deckt den Grundbedarf, den Rest liefert das Netz.
Was sich 2027 ändern könnte
Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2026 den Entwurf für ein EEG 2027 beschlossen (Drucksache 21/7867). Für neue kleine Dachanlagen soll die feste Einspeisevergütung entfallen. Stattdessen gibt es eine befristete Übergangszahlung für höchstens 36 Kalendermonate nach Inbetriebnahme, berechnet aus dem anzulegenden Wert abzüglich 1 Cent; der Pressedienst des Bundestags nennt dafür 5,2 Cent je Kilowattstunde und eine Laufzeit von drei statt 20 Jahren, für Anlagen unter 25 Kilowatt nur noch bis Ende 2028. Neue Dachanlagen unter 100 Kilowatt sollen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen; Steckersolargeräte und Anlagen mit Nulleinspeisung sind davon nach Darstellung der Fachpresse ausgenommen. Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, gilt das bisherige Recht weiter. Teile des Entwurfs brauchen die Zustimmung der EU-Kommission. Stand 4. November 2026 ist das Gesetz nicht beschlossen, Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.
Für die Nulleinspeisung hieße das: Je weniger Einspeisung bringt, desto kleiner wird der finanzielle Nachteil der Abregelung, und desto wichtiger werden Eigenverbrauch und Speicher. Für Balkonkraftwerke ändert sich nach dem bisherigen Stand nichts; eingespeister Strom wird dort schon heute nicht vergütet.
Österreich und Schweiz
In Österreich gelten Anlagen mit in Summe höchstens 800 Watt Engpassleistung je Anlage eines Netzbenutzers als Kleinsterzeugungsanlagen. Laut E-Control meldest du sie mindestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber, meist über dessen Online-Portal; einen eigenen Zählpunkt brauchst du nicht. Ohne Zählpunkt und Abnahmevertrag wird eingespeister Überschuss nach unserem Verständnis nicht vergütet, die Situation gleicht also der in Deutschland. Ein Speicher mit Sensor arbeitet technisch genauso, und auch dort sollte die gemeinsame Abgabe ins Hausnetz 800 Watt nicht übersteigen. Größere Anlagen brauchen nach E-Control einen Netzzugangsvertrag, für erneuerbare Anlagen bis 20 Kilowatt gibt es ein vereinfachtes Verfahren nach § 96 ElWG; nach unserem Verständnis gilt das auch bei Nulleinspeisung, weil die Anlage parallel zum Netz läuft. Auf Module und Speicher fallen seit 1. April 2025 wieder 20 Prozent Umsatzsteuer an.
In der Schweiz dürfen Plug-and-Play-Anlagen nach der Mitteilung des Starkstrominspektorats ESTI je Bezügerleitung höchstens 600 Watt abgeben, auch beim Entladen eines Speichers; ein Speicher muss also auf 600 Watt begrenzt sein. Größere Anlagen meldet ein Installationsbetrieb beim Verteilnetzbetreiber mit Anschlussgesuch und Installationsanzeige an, nach der Montage folgen Fertigstellungsanzeige und Sicherheitsnachweis. Nulleinspeisung ist in der Schweiz seltener ein Thema, weil Netzbetreiber den Überschuss abnehmen und vergüten müssen: Seit 2026 richtet sich die Vergütung laut Swissolar nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis, mit einer Minimalvergütung von 6 Rappen je Kilowattstunde für Anlagen bis 30 Kilowatt. Eine spätere Umstellung auf stündliche Spotpreise hat das Parlament nach Angaben von Swissolar beschlossen (Stand Januar 2026); sie würde den Eigenverbrauch und damit Speicher attraktiver machen.
Nächste Schritte
Häufige Fragen
Was bedeutet Nulleinspeisung bei einer PV-Anlage?
Die Anlage gibt nur so viel Leistung ab, wie der Haushalt im selben Moment verbraucht. Ein Sensor am Zähler meldet, ob Strom ins Netz fließt, und der Wechselrichter oder Speicher regelt nach. Was weder verbraucht noch gespeichert werden kann, wird abgeregelt.
Brauche ich für ein Balkonkraftwerk eine Nulleinspeisung?
Nein. Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland bis 800 Voltampere ins Hausnetz einspeisen, der Überschuss fließt unvergütet ins Netz. Sinnvoll ist ein Sensor für die Nulleinspeisung vor allem mit Speicher, damit dieser abends genau so viel abgibt, wie gerade verbraucht wird.
Muss ich eine PV-Anlage mit Nulleinspeisung anmelden?
Ja. Eine größere Anlage mit Nulleinspeisung musst du dem Netzbetreiber vor der Errichtung mitteilen und innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen. Ein Balkonkraftwerk bis 800 Voltampere und 2.000 Watt Peak trägst du nur im Marktstammdatenregister ein.
Darf ich mit Nulleinspeisung einen größeren Wechselrichter an die Steckdose hängen?
Nein. Die Grenze von 800 Voltampere bezieht sich auf die Wechselrichterleistung, nicht auf die tatsächliche Einspeisung. Ein Gerät mit mehr Leistung ist auch mit Nulleinspeisung kein Steckersolargerät und gehört als reguläre Erzeugungsanlage angemeldet und von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb angeschlossen.
Wie schnell regelt eine Nulleinspeisung?
Die Regelung arbeitet im Sekundentakt und läuft der Last leicht hinterher. Schaltet sich ein Wasserkocher ein, kommen die ersten Sekunden aus dem Netz; schaltet er ab, fließt kurz etwas ins Netz. Für größere Anlagen verlangen Netzbetreiber eine zertifizierte Begrenzung, die schneller und ausfallsicher reagiert.
Welcher Sensor eignet sich für die Nulleinspeisung?
Verbreitet sind ein Lesekopf an der Infrarot-Schnittstelle des digitalen Zählers, ein Messgerät mit Stromzangen im Zählerschrank und bei intelligenten Messsystemen die Kundenschnittstelle des Smart-Meter-Gateways. Entscheidend ist, dass der Sensor zum Speicher oder Wechselrichter passt und die Summe aller drei Phasen misst.
Lohnt sich Nulleinspeisung ohne Speicher?
Am Balkonkraftwerk kaum, denn ohne Speicher wird der Überschuss nur abgeregelt statt eingespeist; Geld sparst du dadurch nicht. Bei größeren Anlagen lohnt sie sich nur, wenn die Anlage klein im Verhältnis zum Verbrauch ist oder der Netzbetreiber keinen Anschluss mit Einspeisung anbietet.
Was passiert bei Nulleinspeisung, wenn das WLAN ausfällt?
Das hängt vom Gerät ab. Viele Speicher fallen ohne Sensordaten auf eine feste Leistung oder auf null zurück. Prüfe vor dem Kauf, wie sich das System bei Verbindungsabbruch verhält, und ob die Regelung lokal ohne Hersteller-Cloud funktioniert.
Quellen
- Bundesnetzagentur: FAQ Balkon-Solaranlagen und Steckersolargeräte, höchste wählbare Leistung (Stand 21.02.2025)
- EEG § 8 Abs. 5a: vereinfachter Netzanschluss für Steckersolargeräte
- EEG § 9: Technische Vorgaben, 60-Prozent-Begrenzung und Ausnahme für Steckersolargeräte
- EEG § 21: Einspeisevergütung und unentgeltliche Abnahme
- NAV § 19: Betrieb von Anlagen, Mitteilung vor Errichtung einer Eigenanlage
- NAV § 13: Arbeiten nur durch eingetragene Installationsunternehmen
- Arbeitshilfe EEG-Vergütungssätze ab 1. August 2026
- Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke (Stand 01.04.2024)
- DKE: Normauslegung zur DIN VDE V 0126-95 (17.12.2025), Abschnitt Energiespeicher
- VDE FNN: Steckerfertige PV-Anlagen, was jetzt möglich ist
- hib 701/2026: Bundesregierung legt EEG-Novelle vor (10.09.2026)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027 (29.07.2026)
- EEG 2027: Was sich für neue Solaranlagen ändert (Stand 13.08.2026)
- Netzanschluss nur mit Nulleinspeisung: Fachanwalt Sebastian Lange zur Praxis der Netzbetreiber (02.01.2026)
- PVGIS 5.3: Stundenwerte 2016 bis 2020 (SARAH3), Standort 51° N, 10° O
- Shelly Pro 3EM: technische Daten
- C.A.R.M.E.N.: Marktübersicht Stecker-Speicher (Stand 27.08.2026)
- BDEW-Strompreisanalyse (Oktober 2026)
- E-Control: Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen (Mini-PV-Anlagen)
- ESTI-Mitteilung 7/2014: Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen
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