Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk Förderung Sachsen 2026/2027: SAB-Ende und Leipzig

Der 300-Euro-Zuschuss der SAB für Balkonkraftwerke endete am 30. Juni 2026. Leipzig zahlt Leipzig-Pass-Inhabern 500 Euro. Was 2026/2027 noch geht.

Von Voltgeber Redaktion Aktualisiert Zuletzt geprüft 6 Min. Lesezeit Gilt für Deutschland

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Balkonkraftwerk Förderung Sachsen 2026/2027: SAB-Ende und Leipzig

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landesprogramm der Sächsischen Aufbaubank zahlte 300 Euro je Wohneinheit und ist am 30. Juni 2026 außer Kraft getreten.
  • Laut SAB wurden rund 16.600 Balkonkraftwerke mit zusammen über 5 Millionen Euro gefördert.
  • Wer bis zum 30. Juni 2026 vollständig beantragt hat und noch keinen Bescheid hat, soll sich bis 30. November 2026 bei der SAB melden.
  • Leipzig zahlt Inhabern des Leipzig-Passes 500 Euro je Steckersolargerät, höchstens 100 Prozent der Kosten.
  • In Leipzig sind Anträge für das folgende Kalenderjahr bis 30. September einzureichen; spätere gelten als Nachträge.

Sachsen hat seine Landesförderung für Balkonkraftwerke beendet: Der Zuschuss der Sächsischen Aufbaubank von 300 Euro je Wohneinheit ist am 30. Juni 2026 außer Kraft getreten, seit 1. Juli 2026 nimmt die SAB keine Anträge mehr an. Ein Nachfolger ist Stand November 2026 nicht angekündigt. Kommunal zahlt vor allem Leipzig, und zwar 500 Euro je Gerät für Inhaber des Leipzig-Passes, mit Antrag vor dem Kauf.

Das SAB-Programm: was es war und wie es endete

Sachsen war eines der wenigen Bundesländer mit einem eigenen Zuschuss für Steckersolargeräte. Gefördert wurde über Programmteil B der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher von 2023, kurz FRL EEuS/2023, abgewickelt von der Sächsischen Aufbaubank. Die wichtigsten Eckdaten laut SAB:

Merkmal SAB-Förderung Balkonkraftwerke
Betrag 300 Euro pauschal je Wohneinheit und antragstellender Person
Antragsberechtigt Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die dort eine Wohneinheit mieten oder selbst bewohnen
Anlage neu, vom gewerblichen Händler, mindestens 300 Watt Peak Modulleistung, höchstens 800 Watt Wechselrichterleistung
Kaufdatum nicht vor dem 22. Juni 2023 (Inkrafttreten der Richtlinie); Geräte über 600 bis 800 Watt erst ab 16. Mai 2024
Start August 2023
Ende außer Kraft getreten am 30. Juni 2026, zugleich Antragsfrist
Bilanz rund 16.600 geförderte Anlagen, über 5 Millionen Euro ausgezahlt

Das Budget war schon früh knapp. Nach Berichten von Fachportalen waren die Mittel für Eigentümer bereits im November 2023 ausgeschöpft; danach konnten nur noch Mieterinnen und Mieter beantragen. Die SAB hat im Mai 2026 angekündigt, dass Programmteil B planmäßig ausläuft, und am 1. Juli 2026 bestätigt, dass keine Anträge mehr möglich sind.

Programmteil A der Richtlinie bleibt in Kraft. Er betrifft größere Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt Peak und Speicher, finanziert über den Sachsenkredit Energie und Speicher, und hilft bei einem Balkonkraftwerk nicht weiter.

Kommt die Landesförderung 2027 zurück?

Stand November 2026 gibt es dafür keine Anzeichen. Die SAB nennt auf ihrer Programmseite keinen Nachfolger für Balkonkraftwerke, und ein neues Programm würde frische Mittel im sächsischen Landeshaushalt voraussetzen. Wir haben weder einen Kabinettsbeschluss noch eine Ankündigung des zuständigen Ministeriums gefunden. Sollte sich das ändern, ergänzen wir es hier.

Realistisch ist für 2027 deshalb: kein Landeszuschuss, einzelne kommunale Programme, dazu der bundesweite Nullsteuersatz. Nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz zahlst du keine Mehrwertsteuer auf Set, Speicher, Halterung und Montage. Wie sich die Förderung bundesweit verteilt, steht im Überblick zur Förderung.

Leipzig: 500 Euro für Inhaber des Leipzig-Passes

Leipzig fördert Steckersolargeräte nach einer eigenen Fachförderrichtlinie, beschlossen vom Stadtrat am 14. Dezember 2023 und in Kraft seit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 16. März 2024. Das Programm richtet sich vor allem an Haushalte mit geringem Einkommen.

Merkmal Förderung der Stadt Leipzig
Betrag 500 Euro pauschal je Steckersolargerät, höchstens 100 Prozent der Kosten
Antragsberechtigt natürliche Personen, die beim Antrag einen Leipzig-Pass besitzen, oder ihre gesetzlichen Vertreter
Ort Installation im Stadtgebiet Leipzig
Reihenfolge Bestellung oder Kauf erst nach dem Zuwendungsbescheid, keine rückwirkende Förderung
Antragsfrist bis 30. September für das folgende Kalenderjahr; spätere Anträge nur, wenn noch Haushaltsmittel vorhanden sind
Nachweis innerhalb von sechs Monaten nach Bescheid, mit Rechnungen und Fotos
Kumulierung ausgeschlossen mit Förderungen von EU, Bund und Land für dasselbe Gerät
Antrag online über das Serviceportal Amt24 oder schriftlich beim Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz

Wichtig für 2027: Die reguläre Frist für Anträge mit Förderung im Jahr 2027 war nach dem Fördermittelfinder der Stadt der 30. September 2026. Wer danach beantragt, wird als Nachtrag behandelt und kommt nur zum Zug, wenn Geld übrig ist. Die Stadtseite spricht an anderer Stelle davon, dass Anträge fortlaufend gestellt werden können. Frag im Zweifel per E-Mail beim Referat nach, bevor du einen Antrag vorbereitest. Seit 1. Juli 2026 läuft die Online-Beantragung über Amt24 nach Angaben der Stadt mit BundID oder einem Unternehmenskonto.

Ältere Ratgeber nennen für Leipzig noch 200 Euro je Modul. Die aktuelle Richtlinie spricht von 500 Euro je Gerät; maßgeblich ist der Text auf leipzig.de. Ein Budget nennt die Stadt auf ihren Seiten nicht.

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In Sachsen zahlt seit Juli 2026 nur noch die Kommune, nicht mehr das Land.

Rechenbeispiel Leipzig: was 500 Euro bewirken

Die Leipziger Förderung ist so hoch, dass sie ein einfaches Set fast vollständig bezahlt. Ein Set mit zwei Modulen und Geländerhalterung für 450 Euro wird bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert, also mit 450 Euro; der Eigenanteil liegt dann bei null. Kostet das Set 650 Euro, zahlt die Stadt 500 Euro, und du trägst 150 Euro selbst. Bei einer Ersparnis von 120 bis 160 Euro im Jahr ist dieser Eigenanteil nach rund einem Jahr zurückverdient.

Zwei Bedingungen machen den Unterschied zwischen Zuschuss und Ablehnung: Der Leipzig-Pass muss zum Zeitpunkt des Antrags gültig sein, und bestellt wird erst nach dem Zuwendungsbescheid. Danach hast du sechs Monate Zeit für Kauf, Montage, Registrierung und Verwendungsnachweis. Plane die Montage deshalb so, dass sie in diese Frist passt; im Winter kann sich die Lieferung von Halterungen verzögern.

Dresden, Chemnitz und andere Städte

Für Dresden und Chemnitz haben wir Stand November 2026 kein eigenes Zuschussprogramm für Balkonkraftwerke gefunden. Beide Städte bieten Energieberatung an; nach Angaben von Ratgeberseiten verwies Dresden während der Laufzeit auf das SAB-Programm. Händlerseiten, die für Dresden einen Zuschuss von 300 Euro bewerben, meinen nach unserem Eindruck die inzwischen beendete Landesförderung.

Für Zwickau, Plauen, Görlitz, Bautzen, Freiberg und Pirna liegen uns keine bestätigten Programme vor. Kleinere Gemeinden und Stadtwerke legen gelegentlich eigene Töpfe auf, oft mit kurzen Laufzeiten. Eine verlässliche landesweite Liste gibt es nicht; die Suche bleibt Handarbeit.

Stadt Programm Status Stand November 2026
Land Sachsen (SAB) 300 Euro je Wohneinheit beendet am 30. Juni 2026
Leipzig 500 Euro je Gerät für Leipzig-Pass-Inhaber aktiv, Antrag vor dem Kauf
Dresden kein Zuschuss gefunden Beratung
Chemnitz kein Zuschuss gefunden Beratung
Übrige Städte keine bestätigten Programme einzeln prüfen

So suchst du ein kommunales Programm

  1. Stadt und Landkreis. Suche auf der Website deiner Kommune nach “Steckersolar”, “Balkonkraftwerk” und “Förderung”; zuständig sind meist Umweltamt oder Klimaschutzmanagement.

  2. Stadtwerke. Frag beim örtlichen Versorger nach Zuschüssen oder Aktionen. Prüfe, ob ein Bonus an einen Stromvertrag gebunden ist.

  3. Förderdatenbank des Bundes. Sie listet Landes- und Bundesprogramme zuverlässig, kommunale nur teilweise.

  4. Sächsische Energieagentur und Verbraucherzentrale. Beide beraten zu Steckersolar und kennen laufende Programme in der Region.

  5. Richtlinie und Budget prüfen. Erst lesen, dann nachfragen, dann beantragen, zuletzt kaufen.

Ohne Zuschuss: rechnet es sich trotzdem?

Ja, in den meisten Fällen. Ein Set mit zwei Modulen und Halterung kostet Stand November 2026 etwa 400 bis 750 Euro. Bei 700 Kilowattstunden Ertrag, 60 Prozent Eigenverbrauch und 37 Cent je Kilowattstunde spart es rund 155 Euro im Jahr und ist nach drei bis fünf Jahren bezahlt. Die 300 Euro der SAB hätten diese Zeit um etwa zwei Jahre verkürzt; ohne sie bleibt die Anlage trotzdem wirtschaftlich. Wie du deinen eigenen Fall rechnest, steht im Guide zur Frage, wann sich ein Balkonkraftwerk lohnt, die Preise einzelner Posten im Guide zu den Kosten.

Wer jetzt kauft, sollte nicht auf eine Neuauflage warten. Jedes Jahr ohne Anlage kostet die entgangene Ersparnis, und ein Programm, das vielleicht kommt, ist kein Rechenposten.

Nachweise und Anmeldung

Fast jede Förderstelle verlangt dieselben Unterlagen: Rechnung mit Modul- und Wechselrichterleistung, Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister und ein Foto der montierten Anlage. Die Registrierung ist unabhängig von der Förderung Pflicht, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme; den Ablauf zeigt die Anleitung zur Anmeldung.

Als Mieter brauchst du die Zustimmung des Vermieters, hast darauf aber seit Oktober 2024 einen gesetzlichen Anspruch. Wie du den Antrag stellst, steht im Guide für Mieter. Welche technischen Regeln für Leistung, Stecker und Zähler gelten, fasst der Überblick zu den Regeln zusammen.

Nächste Schritte

Häufige Fragen

Gibt es in Sachsen noch eine Förderung für Balkonkraftwerke?

Vom Land nicht mehr. Programmteil B der sächsischen Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher ist am 30. Juni 2026 planmäßig ausgelaufen, neue Anträge sind seit 1. Juli 2026 nicht mehr möglich. Kommunal fördert vor allem Leipzig, und zwar Inhaber des Leipzig-Passes.

Kommt die SAB-Förderung 2027 wieder?

Angekündigt ist das nicht, Stand November 2026. Die SAB nennt kein Nachfolgeprogramm für Balkonkraftwerke. Eine Neuauflage würde neue Mittel im Landeshaushalt voraussetzen.

Ich habe vor dem 30. Juni 2026 beantragt, aber keinen Bescheid. Was jetzt?

Laut SAB sollen sich Antragsteller, die bis zum Stichtag einen vollständigen Antrag gestellt, aber noch keine Entscheidung erhalten haben, bis 30. November 2026 mit ihrem Aktenzeichen aus dem Förderportal melden. Kauf nichts, bevor du einen Bescheid hast.

Wie viel zahlt Leipzig für ein Balkonkraftwerk?

Pauschal 500 Euro je Steckersolargerät, höchstens 100 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind nur Personen, die zum Zeitpunkt des Antrags einen Leipzig-Pass besitzen. Bestellen darfst du erst nach dem Zuwendungsbescheid.

Fördern Dresden oder Chemnitz Balkonkraftwerke?

Ein eigenes Zuschussprogramm haben wir für beide Städte Stand November 2026 nicht gefunden. Beide verweisen auf Beratungsangebote. Prüfe vor dem Kauf trotzdem die Seiten deiner Stadt und deiner Stadtwerke.

Kann ich Leipziger Förderung und Landesförderung kombinieren?

Nein. Die Leipziger Richtlinie schließt eine Kumulierung mit Förderungen von EU, Bund und Land für dasselbe Gerät aus. Seit dem Ende des SAB-Programms stellt sich die Frage für neue Anträge ohnehin nicht mehr.

Quellen

  1. Sächsische Aufbaubank: Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen), Programmteil B FRL EEuS/2023 Sächsische Aufbaubank, Förderbank, abgerufen am 03.11.2026
  2. Stadt Leipzig: Förderung privater Stecker-Solar-Geräte Stadt Leipzig, abgerufen am 03.11.2026
  3. Stadt Leipzig, Fördermittelfinder: Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten Stadt Leipzig, abgerufen am 03.11.2026
  4. UStG § 12 Abs. 3: Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.11.2026
  5. Förderdatenbank des Bundes Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, abgerufen am 03.11.2026
  6. Sachsen fördert Photovoltaik-Balkonanlagen mit 300 Euro pv magazine, abgerufen am 03.11.2026
  7. Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur, abgerufen am 03.11.2026

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