Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerk Förderung 2026: Bund, Länder und Städte im Überblick
Bundesweit gilt nur der Nullsteuersatz, Sachsens Programm endete 2026. Wo Länder und Städte noch zahlen, etwa Hamburg und München, und wie du beantragst.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesweit gibt es nur eine Maßnahme: 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Montage. Einen Bundeszuschuss gibt es nicht.
- Zuschüsse zahlen einzelne Länder, Städte und Stadtwerke; historisch meist 50 bis 500 Euro je Gerät.
- Fast immer gilt: Antrag vor dem Kauf. Eine Rechnung vom Vortag macht den Zuschuss zunichte.
- Sachsens SAB-Programm mit 300 Euro je Wohneinheit endete am 30. Juni 2026 nach rund 16.600 geförderten Anlagen.
- Hamburg übernimmt für Haushalte mit geringem Einkommen bis zu 90 Prozent der Kosten, das Programm läuft bis 31. Juli 2027.
- München zahlt 0,40 Euro je Watt Peak bis 800 Watt Peak, also bis zu 320 Euro; Leipzig zahlt Inhabern des Leipzig-Passes bis zu 500 Euro.
Für Balkonkraftwerke gibt es in Deutschland keinen bundesweiten Zuschuss. Die einzige Maßnahme, die überall gilt, ist der Nullsteuersatz: Seit Januar 2023 zahlst du keine Mehrwertsteuer auf Kauf und Montage. Zuschüsse von historisch 50 bis 500 Euro je Gerät kommen von einzelnen Bundesländern, Städten und Stadtwerken, und dort gilt fast immer: erst beantragen, dann kaufen. Das größte Landesprogramm, das sächsische, endete am 30. Juni 2026. Auf Landesebene gibt es Stand November 2026 nur noch gezielte Angebote, etwa in Hamburg für Haushalte mit geringem Einkommen und in Mecklenburg-Vorpommern für Mieter. Kommunale Programme wie in München oder Leipzig laufen weiter, andere öffnen und schließen im Jahresrhythmus.
Drei Ebenen: Bund, Länder, Kommunen
Förderung für Steckersolargeräte läuft auf drei Ebenen, und sie funktionieren unterschiedlich. Der Bund arbeitet über das Steuerrecht und zahlt nichts aus. Die Länder haben zeitweise eigene Zuschussprogramme aufgelegt, meist mit festen Budgets, die schnell erschöpft waren. Städte, Landkreise und Stadtwerke zahlen die meisten Zuschüsse, die es 2026 tatsächlich gibt, in der Regel aus kommunalen Klimaschutzbudgets.
Das führt zu einer unübersichtlichen Lage: Ob es für dich Geld gibt, hängt von deiner Postleitzahl und vom Zeitpunkt ab. Die Tabelle weiter unten zeigt den Stand je Bundesland, die Suche nach dem passenden Stadtprogramm bleibt Handarbeit.
Bund: Nullsteuersatz statt Zuschuss
Nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen an Wohngebäuden, einschließlich Speicher, Halterung und Montage; bis 30 Kilowatt Peak gelten die Voraussetzungen als erfüllt. Für ein Balkonkraftwerk bedeutet das: Der Preis im Shop ist der Endpreis, auf der Rechnung steht keine Mehrwertsteuer, und du musst nichts beantragen. Gegenüber dem früheren Satz von 19 Prozent entspricht das einem Nachlass von rund 16 Prozent auf den alten Bruttopreis.
Dazu kommt die Einkommensteuer: Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Peak je Wohneinheit sind nach § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Für ein Balkonkraftwerk, das ohnehin kaum Einspeisevergütung erhält, erspart das vor allem Papierkram.
Einen Zuschuss des Bundes gibt es nicht, weder von der KfW noch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Wer dir eine “Bundesförderung für Balkonkraftwerke” verspricht, meint den Nullsteuersatz oder wirbt irreführend.
Länder: Tabelle und Karte
Mehrere Länder hatten ab 2022 eigene Programme. Berlin förderte Balkonkraftwerke zeitweise im Programm SolarPLUS; nach unserem Stand ist diese Komponente nicht wieder geöffnet. Länder ohne eigenes Programm verweisen auf ihre Kommunen. Zwei Landesangebote laufen Stand November 2026 noch:
- Mecklenburg-Vorpommern: Das Landesförderinstitut zahlt bis zu 500 Euro je Anlage und Wohneinheit. Das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft, das für Mieter hat laut LFI noch Mittel. Beantragt wird erst nach Kauf, Installation und Inbetriebnahme. Die Förderdatenbank des Bundes nennt als Ablaufdatum der Richtlinie allerdings den 31. Dezember 2025; frag deshalb vor dem Kauf beim LFI nach, ob dein Antrag noch angenommen wird.
- Hamburg: Die Umweltbehörde übernimmt seit Oktober 2025 bis zu 90 Prozent der Kosten eines Balkonkraftwerks bis 800 Watt für Haushalte mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG oder vergleichbar geringem Einkommen. Antrag und Beratung laufen über den Stromspar-Check der Caritas, das Budget von rund 580.000 Euro reicht laut Fachpresse bis längstens 31. Juli 2027.
Am längsten lief das Programm in Sachsen. Die Sächsische Aufbaubank zahlte ab August 2023 pauschal 300 Euro je Wohneinheit und hat nach eigenen Angaben rund 16.600 Balkonkraftwerke mit zusammen über 5 Millionen Euro gefördert. Die Antragsfrist endete am 30. Juni 2026; wer bis dahin vollständig beantragt, aber noch keinen Bescheid erhalten hat, soll sich bis 30. November 2026 mit der Referenznummer bei der SAB melden. Ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt. Was in Sachsen noch geht, steht im Guide zur Förderung in Sachsen.
Ein bayerisches Landesprogramm für Steckersolargeräte haben wir Stand November 2026 nicht gefunden; gefördert wird dort ausschließlich über Städte und Gemeinden. Den Stand der bayerischen Städte zeigt der Guide zur Förderung in Bayern.
| Region | Programm | Höhe | Status |
|---|---|---|---|
| Bund Bund | Nullsteuersatz auf Photovoltaik (§ 12 Abs. 3 UStG) Gilt seit 1. Januar 2023 für Balkonkraftwerke inklusive Speicher. | 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Montage | aktiv 03.11.2026 |
| Baden-Württemberg Land | Landesprogramm Kommunale Programme in einzelnen Städten; Landesprogramm wird geprüft. | – | wird geprüft |
| Bayern Land | Kein Landesprogramm Kein bayerisches Landesprogramm gefunden; Förderung nur über Kommunen. | – | wird geprüft 03.11.2026 |
| Berlin Land | SolarPLUS Das Steckersolar-Modul von SolarPLUS ist nach Sekundärquellen beendet. | – | beendet 03.11.2026 |
| Brandenburg Land | Landesprogramm | – | wird geprüft |
| Bremen Land | Landesprogramm | – | wird geprüft |
| Hamburg Land | Steckersolargeräte für Haushalte mit geringem Einkommen (BUKEA/Caritas) Für Geräte bis 800 W, Laufzeit Oktober 2025 bis 31.07.2027. | bis 90 % der Kosten | aktiv 03.11.2026 |
| Hessen Land | Landesprogramm | – | wird geprüft |
| Mecklenburg-Vorpommern Land | LFI-Förderung Steckersolargeräte für Mieter Das LFI nennt noch offene Mittel für Mieter; die Förderdatenbank führt das Richtlinienende zum 31.12.2025. | 500 € | wird geprüft 03.11.2026 |
| Niedersachsen Land | Landesprogramm | – | wird geprüft |
| Nordrhein-Westfalen Land | Landesprogramm Zahlreiche kommunale Programme; Status wird geprüft. | – | wird geprüft |
| Rheinland-Pfalz Land | Landesprogramm | – | wird geprüft |
| Saarland Land | Landesprogramm | – | wird geprüft |
| Sachsen Land | SAB-Förderung Steckersolargeräte (FRL EEuS/2023, Teil B) Außer Kraft seit 30.06.2026; rund 16.600 geförderte Anlagen. Kein Nachfolgeprogramm angekündigt. | 300 € pro Wohneinheit | beendet 03.11.2026 |
| Sachsen-Anhalt Land | Landesprogramm | – | wird geprüft |
| Schleswig-Holstein Land | Landesprogramm Frühere Landesförderung; aktueller Status wird geprüft. | – | wird geprüft |
| Thüringen Land | Landesprogramm | – | wird geprüft |
| Augsburg Kommune | Städtische Förderung Balkonkraftwerke 2023 bis 2025 Im Dezember 2025 beendet; 674 geförderte Geräte, keine Neuauflage geplant. | 100 € pro Gerät | beendet 03.11.2026 |
| Leipzig Kommune | Steckersolargeräte für Leipzig-Pass-Inhaber Nur mit Leipzig-Pass. Laut Fördermittelfinder Antragsfrist 30. September für das Folgejahr; die Stadtseite nennt laufende Antragstellung. | 500 € pro Gerät | aktiv 03.11.2026 |
| München Kommune | Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) Höchstens 50 % der Kosten; mit München-Pass 95 %. Kein Enddatum veröffentlicht. | 0,40 €/Wp bis 800 Wp, max. 320 € | aktiv 03.11.2026 |
| Würzburg Kommune | Pauschale für Steckersolargeräte Mit der Förderperiode 2026 eingestellt. | 200 € pro Gerät | beendet 03.11.2026 |
Die Tabelle wird gerade verifiziert. Die Zeilen der Länder sind als ungeprüft markiert, weil wir jede Förderrichtlinie einzeln gegen die Seite des Programmträgers abgleichen. Prüfe vor einer Entscheidung die verlinkte Programmseite oder die Website des Landesenergieministeriums; Budgets, Fristen und Bedingungen ändern sich ohne Vorankündigung.
- aktiv
- pausiert
- beendet
- wird geprüft
Die Karte färbt jedes Bundesland nach dem Status in der Tabelle. Grau bedeutet nicht “keine Förderung”, sondern “noch nicht geprüft”. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg etwa gibt es nach unserem Stand kein Landesprogramm, aber eine große Zahl kommunaler Programme.
Städte und Stadtwerke: kommen und gehen
Die meisten Zuschüsse, die 2026 tatsächlich fließen, kommen von Kommunen. Die folgenden Programme haben wir im November 2026 an den Seiten der Programmträger geprüft:
| Stadt | Zuschuss | Bedingungen | Stand November 2026 |
|---|---|---|---|
| München (FKG) | 0,40 Euro je Watt Peak bis 800 Watt Peak, also bis zu 320 Euro | höchstens 50 Prozent der Kosten; mit München-Pass 95 Prozent der förderfähigen Kosten; Antrag vor Bestellung | aktiv, kein Enddatum genannt |
| Leipzig | bis zu 500 Euro je Gerät, höchstens 100 Prozent der Kosten | nur für Inhaber des Leipzig-Passes; Antrag vor Beginn des Vorhabens | aktiv |
| Augsburg | zuletzt 100 Euro | Solarförderprogramm 2023 bis 2025 | beendet, keine Neuauflage geplant |
| Würzburg | pauschal 200 Euro | seit 2022 | mit der Förderperiode 2026 entfallen |
| Hamburg (Land) | bis zu 90 Prozent der Kosten, Geräte bis 800 Watt | nur Haushalte mit geringem Einkommen, über den Caritas-Stromspar-Check | aktiv bis 31. Juli 2027 oder bis das Budget erschöpft ist |
Dazu kommen Programme in anderen Städten, Landkreisen und bei Stadtwerken; Düsseldorf oder Stuttgart etwa hatten eigene Programme, deren aktuellen Stand wir nicht geprüft haben. Die Muster ähneln sich:
- Feste Beträge je Gerät, historisch zwischen 50 und 500 Euro, oft zusätzlich gedeckelt auf 30 bis 50 Prozent der Anschaffungskosten.
- Höhere Sätze für Mieterinnen und Mieter, Haushalte mit Wohnberechtigungsschein oder Inhaber eines Sozialpasses.
- Ein Jahresbudget, das nach dem Windhundprinzip vergeben wird. Beliebte Programme sind innerhalb von Tagen bis Wochen ausgeschöpft, dann folgt eine Warteliste oder ein Stopp.
- Förderung nur für Hauptwohnsitze im Stadtgebiet, oft nur für ein Gerät je Haushalt.
- Antragsfenster, die zum Jahresbeginn oder nach Haushaltsbeschluss öffnen.
Stadtwerke verknüpfen ihre Zuschüsse manchmal mit einem Stromvertrag. Rechne dann nach, ob der Tarif den Zuschuss wert ist; ein 100-Euro-Bonus ist bei 2 Cent Aufpreis je Kilowattstunde nach zwei Jahren aufgebraucht.
So findest du ein Programm
-
Stadt und Landkreis. Suche auf der Website deiner Kommune nach “Balkonkraftwerk” und “Förderung”; zuständig sind meist Umweltamt, Klimaschutzmanagement oder Stadtplanung. Viele Städte führen eine eigene Seite mit Richtlinie, Antragsformular und Budgetstand.
-
Stadtwerke und Energieversorger. Auch der örtliche Versorger kann ein Programm haben, unabhängig von der Stadt. Prüfe beide.
-
Förderdatenbank des Bundes. Die Datenbank listet Programme von Bund, Ländern und der EU, kommunale Programme nur zum Teil. Filtere nach deinem Bundesland und dem Stichwort Photovoltaik.
-
Landesenergieagentur und Verbraucherzentrale. Beide pflegen Übersichten je Bundesland, die meist aktueller sind als Pressemeldungen.
-
Status prüfen. Ruf an oder schreib eine Mail, bevor du den Antrag stellst: Ist noch Budget da, ab wann darf gekauft werden, welche Nachweise werden verlangt?
So beantragst du richtig
Der häufigste Fehler ist die Reihenfolge. Nahezu alle Programme fördern nur Anlagen, die nach der Antragstellung oder nach der Bewilligung gekauft werden. Eine Rechnung, die vor dem Antrag datiert, führt zur Ablehnung, auch wenn das Gerät noch nicht aufgebaut ist. Lies die Förderrichtlinie, bevor du bestellst, und halte dich an die Reihenfolge, die sie vorgibt.
Typische Nachweise, die nach dem Kauf eingereicht werden:
- Rechnung mit Angabe von Modulleistung, Wechselrichterleistung und Händler; wegen des Nullsteuersatzes ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer.
- Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister mit der MaStR-Nummer der Einheit.
- Foto der montierten Anlage am Förderort.
- Datenblatt oder Konformitätserklärung des Wechselrichters zur VDE-AR-N 4105; manche Programme verlangen zusätzlich einen Nachweis zur Produktnorm für Steckersolargeräte.
- Bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters, bei Eigentumswohnungen der Beschluss oder die Zustimmung der Gemeinschaft; wie du sie bekommst, steht im Guide für Mieter.
- Meldebescheinigung oder Personalausweis als Nachweis des Hauptwohnsitzes.
Die Auszahlung dauert je nach Kommune Wochen bis Monate. Bis dahin bist du in Vorleistung; plane den Kauf so, dass du ihn auch ohne Zuschuss tragen kannst.
Was ein Zuschuss an der Rechnung ändert
Ein 800-Watt-Set mit Halterung kostet Stand November 2026 etwa 300 bis 750 Euro und spart je nach Ausrichtung und Verbrauch rund 100 bis 220 Euro im Jahr. Ein Zuschuss von 200 Euro verkürzt die Amortisation damit um etwa ein bis zwei Jahre; bei 500 Euro, wie ihn Leipzig Inhabern des Leipzig-Passes zahlt, ist die Anlage im günstigen Fall ab dem ersten Jahr im Plus. Ob sich das Set auch ohne Zuschuss lohnt, rechnet der Guide zur Frage, ob sich ein Balkonkraftwerk lohnt durch. Was die Anlage ohne Förderung kostet und wie die Rechnung im Detail aussieht, steht im Guide zu den Kosten.
Lass dich von einem laufenden Programm nicht zu einem schlechteren Gerät drängen. Ein Zuschuss, der nur für eine bestimmte Händlerliste gilt oder an einen teuren Stromtarif gebunden ist, kann weniger wert sein als ein guter Preis im freien Markt.
Nächste Schritte
Mit oder ohne Zuschuss bleiben die Schritte gleich:
Häufige Fragen
Gibt es 2026 eine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke?
Nur den Nullsteuersatz: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer an. Einen Zuschuss vom Bund oder von der KfW gibt es für Steckersolargeräte nicht.
Gibt es in Sachsen oder Bayern noch eine Landesförderung?
Nein, Stand November 2026. Das sächsische Programm der SAB mit 300 Euro je Wohneinheit ist am 30. Juni 2026 ausgelaufen; wer bis dahin vollständig beantragt hat und noch keinen Bescheid hat, soll sich bis 30. November 2026 bei der SAB melden. Ein bayerisches Landesprogramm für Balkonkraftwerke haben wir nicht gefunden, gefördert wird dort nur kommunal, etwa in München.
Wie finde ich heraus, ob meine Stadt ein Balkonkraftwerk fördert?
Suche auf den Websites deiner Stadt und deiner Stadtwerke nach Balkonkraftwerk und Förderung, prüfe die Förderdatenbank des Bundes und frag beim Klimaschutzmanagement der Kommune nach. Programme sind oft nur wenige Wochen offen.
Kann ich die Förderung nach dem Kauf beantragen?
In den meisten Programmen nicht. Üblich ist: erst Antrag, dann Bewilligung, dann Kauf. Einige Programme akzeptieren Rechnungen ab dem Programmstart; das steht in der jeweiligen Förderrichtlinie.
Wie hoch ist der Zuschuss für ein Balkonkraftwerk?
Historisch meist 50 bis 500 Euro je Gerät, oft gedeckelt auf einen Prozentsatz der Kosten. Manche Programme zahlen Mietern oder Haushalten mit geringem Einkommen mehr.
Lassen sich mehrere Förderungen kombinieren?
Selten. Die meisten Richtlinien schließen eine Doppelförderung derselben Anlage aus. Der Nullsteuersatz ist davon nicht betroffen, er gilt immer.
Muss ich den Zuschuss versteuern?
Als Privatperson in aller Regel nicht. Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Peak sind nach § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz steuerfrei, und ein Zuschuss für eine private Anschaffung ist kein Einkommen.
Quellen
- UStG § 12 Abs. 3: Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
- EStG § 3 Nr. 72: Steuerfreiheit kleiner Photovoltaikanlagen
- Sächsische Aufbaubank: Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen), Programmteil B FRL EEuS/2023
- Landeshauptstadt München: Förderung von Stecker-Solar-Geräten (FKG)
- Stadt Leipzig: Förderung privater Stecker-Solar-Geräte
- Augsburger Solarförderprogramm 2023 bis 2025, vorgestellt im Umweltausschuss am 2. Februar 2026
- Stadt Würzburg: Balkonkraftwerke in Würzburg
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern: Mini-Solaranlagen
- Förderdatenbank: Steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürger (Mecklenburg-Vorpommern)
- Hamburg fördert Photovoltaik-Balkonanlagen für einkommensschwache Haushalte (09.09.2025)
- Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke (Stand 01.04.2024)
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben deines Netzbetreibers und deiner Kommune.