Solaranlage
PV-Anlage versichern 2026: Gebäude, Allgefahren und Haftpflicht
Eine PV-Anlage ist in der Wohngebäudeversicherung nicht automatisch drin. Welche Police was abdeckt, was sie kostet und wie du ein Balkonkraftwerk versicherst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die GDV-Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung (VGB 2022, Stand Juni 2026) schließen Photovoltaikanlagen samt Speicher aus, solange keine Zusatzklausel vereinbart ist.
- Ein PV-Baustein in der Wohngebäudeversicherung kostet laut ADAC (März 2026) etwa 35 bis 120 Euro im Jahr, eine eigenständige PV-Police etwa 70 bis 110 Euro für 10 kWp ohne Speicher.
- Stiftung Warentest fand im April 2025 eigenständige PV-Policen mit Mindestschutz für 65 bis 137 Euro im Jahr und empfehlenswerte Bausteine ab rund 35 Euro.
- Ein Balkonkraftwerk ist nach den GDV-Musterbedingungen seit Ende 2023 Teil der Hausratversicherung; Schäden an Dritten trägt die private Haftpflichtversicherung.
- Ein sechswöchiger Ausfall einer 10-kWp-Anlage im Juni und Juli kostet in unserer Beispielrechnung rund 220 Euro an Ersparnis und Einspeisevergütung.
Eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach ist in Deutschland nicht automatisch versichert: Die Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung schließen Photovoltaik samt Speicher aus, bis eine Zusatzklausel vereinbart ist. Üblich ist ein PV-Baustein für etwa 35 bis 120 Euro im Jahr oder eine eigene Photovoltaikversicherung, die für 7 bis 10 kWp meist rund 65 bis 160 Euro kostet. Ein Balkonkraftwerk deckt meist die Hausratversicherung, Schäden an Dritten die Privathaftpflicht.
Welche Versicherung für welche Anlage zuständig ist
Bei Photovoltaik geht es um drei getrennte Risiken. Erstens kann die Anlage selbst beschädigt werden, durch Sturm, Hagel, Blitz, Feuer, Diebstahl oder einen Marder im Kabelkanal. Zweitens kann sie nach einem Schaden wochenlang stillstehen, und in dieser Zeit fehlen Ersparnis und Einspeisevergütung. Drittens kann sie anderen schaden, etwa wenn ein Modul vom Dach rutscht oder ein Brand auf das Nachbarhaus übergreift.
Für jedes dieser Risiken gibt es eine andere Versicherung, und keine ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt trotzdem, eine Dachanlage abzusichern, weil einzelne Schäden teuer werden. Die folgende Übersicht zeigt, welche Police wofür gedacht ist; die Kostenangaben sind Marktbeobachtungen aus den genannten Quellen und keine Angebote.
| Anlage und Risiko | Zuständige Versicherung | Typischer Umfang | Kosten als Marktbeobachtung |
|---|---|---|---|
| Dachanlage, Sachschaden | Wohngebäudeversicherung mit PV-Baustein | Feuer, Blitz, Sturm, Hagel, je nach Tarif mehr | etwa 35 bis 120 Euro im Jahr zusätzlich (ADAC, März 2026) |
| Dachanlage, Sachschaden umfassend | eigenständige Photovoltaikversicherung (Allgefahren) | jede äußere Einwirkung, oft mit Diebstahl, Tierbiss, Bedienungsfehler, Ertragsausfall | 65 bis 137 Euro im Jahr bei Mindestschutz (Stiftung Warentest, April 2025) |
| Dachanlage, Stillstand | Ertragsausfall, meist Teil der PV-Police | entgangene Vergütung und Mehrkosten für Netzstrom, zeitlich begrenzt | meist im Preis der PV-Police enthalten |
| Dachanlage, Schäden an Dritten | Privathaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Betreiberhaftpflicht | Personen- und Sachschäden Dritter | Betreiberhaftpflicht etwa 30 bis 70 Euro im Jahr (ADAC) |
| Batteriespeicher | Zusatz zum PV-Baustein oder zur PV-Police | wie die Anlage, wenn ausdrücklich eingeschlossen | meist 20 bis 50 Euro Aufpreis im Jahr (ADAC) |
| Balkonkraftwerk | Hausratversicherung, bei Eigentümern auch Wohngebäudeversicherung | Feuer, Blitz, Überspannung durch Blitz, Sturm, Hagel | teils ohne Aufpreis (Verbraucherzentrale) |
| Balkonkraftwerk, Schäden an Dritten | Privathaftpflicht | herabfallende Teile, Brand | in der Regel ohne Aufpreis |
Die Zuordnung ist keine Formsache. Wer nur die Haftpflicht prüft, hat bei Hagel nichts; wer nur den Baustein in der Gebäudeversicherung hat, bekommt bei Diebstahl der Module oft nichts. Die folgenden Abschnitte gehen die Bausteine einzeln durch.
Warum die Wohngebäudeversicherung eine PV-Anlage nicht automatisch einschließt
Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass alles, was fest auf dem Dach sitzt, zum Gebäude gehört und damit versichert ist. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen das anders. In den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen VGB 2022, Stand Juni 2026, steht unter den nicht versicherten Sachen in A 7.6.1 ausdrücklich: Photovoltaikanlagen und ihre Komponenten wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter, Moduloptimierer und Verkabelung. Der Ausschluss gilt auch für einen fest mit der Anlage verbundenen Stromspeicher, der das Gebäude versorgt.
Versichert wird die Anlage erst über eine Zusatzvereinbarung. Im Musterkatalog des GDV heißt sie Klausel PK 7170 und schließt die auf dem Gebäude befestigten, fachgerecht montierten Anlagen ein, auch dachintegrierte und an der Fassade angebrachte. Der Versicherer trägt dort in Lücken eine Höchstleistung in Kilowatt Peak oder eine Höchstfläche ein; eine Anlage, die größer ist als im Vertrag vereinbart, ist nicht voll gedeckt.
Musterbedingungen sind unverbindlich. Jeder Versicherer formuliert seine eigenen Bedingungen, und ältere Verträge enthalten manchmal noch andere Regeln. Es gibt Tarife, die Photovoltaik bis zu einer bestimmten Größe bereits einschließen. Deshalb gilt: Nicht annehmen, sondern in den eigenen Bedingungen nachlesen und sich die Mitversicherung schriftlich bestätigen lassen.
Melden vor der Montage
Eine neue PV-Anlage verändert das versicherte Risiko. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass manche Versicherer sie als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung werten. Nach § 23 des Versicherungsvertragsgesetzes darf der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss keine Gefahrerhöhung vornehmen oder gestatten, ohne dass der Versicherer zustimmt, und muss eine erkannte Gefahrerhöhung unverzüglich anzeigen. Die Folgen einer Verletzung regeln die anschließenden Paragrafen; im schlimmsten Fall wird der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei.
Praktisch heißt das: Melde die geplante Anlage schon vor Lieferung und Montage. Wer den Baustein vorher abschließt, ist nach Hinweis der Verbraucherzentrale auch während der Montagephase geschützt, etwa wenn ein Sturm die halb verschraubten Module abreißt. Der ADAC rät ebenfalls, die Anlage vor Lieferung und Montage zu melden, weil der Versicherer für eine Anlage, von der er nichts weiß, im Schadenfall nicht zahlen muss.
Was ein PV-Baustein in der Wohngebäudeversicherung abdeckt
Eine Wohngebäudeversicherung deckt klassisch benannte Gefahren: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sturm beginnt in den GDV-Musterbedingungen bei Windstärke 8. Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Schneedruck sind nur mit einer erweiterten Elementarschadendeckung versichert, die viele Verträge inzwischen enthalten, aber nicht alle.
Die Musterklausel PK 7170 geht über diese benannten Gefahren hinaus. Der Versicherer entschädigt danach, wenn die Anlage durch äußere Einwirkung zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt. Das ist im Kern ein Allgefahren-Ansatz: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Folgeschäden an weiteren Teilen der Anlage durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler sind ebenfalls eingeschlossen, der fehlerhafte Teil selbst nicht.
Die Ausschlüsse sind ebenso wichtig wie die Einschlüsse. Nach der Musterklausel nicht versichert sind unter anderem:
- elektronische Bauteile, die ohne äußere Einwirkung ausfallen, etwa ein Wechselrichter, der nach acht Jahren einfach nicht mehr startet,
- normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung,
- Verschmutzung und Verschattung, ausdrücklich auch durch Schnee, Blütenstaub und Laub,
- Mängel, die bei Vertragsschluss bereits bekannt sein mussten,
- Sturmflut und bestimmte Grundwasserschäden.
Der Ausfall eines Wechselrichters ohne äußeren Anlass ist damit ein Garantiefall, kein Versicherungsfall. Wie lange der Hersteller dafür einsteht, steht im Datenblatt und in den Garantiebedingungen. Die Verbraucherzentrale rät, Garantie- und Versicherungsbedingungen genau zu lesen; beide ergänzen sich, an den Rändern bleiben Lücken.
Nicht jeder Baustein am Markt folgt der Musterklausel. Manche Tarife decken nur die klassischen Gefahren Feuer, Sturm und Hagel, andere schließen Diebstahl, Tierbiss oder Bedienungsfehler ein. Stiftung Warentest beschreibt, dass Diebstahl, Ertragsausfall, Marderschäden sowie Bedienungs- oder Konstruktionsfehler meist nur gegen Aufpreis versichert sind. Der Unterschied zwischen zwei Bausteinen mit gleichem Namen kann deshalb größer sein als der zwischen Baustein und eigener Police.
Eigenständige Photovoltaikversicherung: wann sie sich lohnt
Eine eigenständige Photovoltaikversicherung ist eine Sachversicherung nur für die Anlage, unabhängig vom Gebäudevertrag. Sie ist meist als Allgefahren-Deckung gebaut und schließt Risiken ein, die in vielen Gebäudebausteinen fehlen: Diebstahl und Vandalismus, Tierbiss an Kabeln, Kurzschluss und Überspannung aus dem Netz, Bedienungsfehler und oft einen Ertragsausfall. Der ADAC nennt für eigenständige Policen Überspannung im Stromnetz, Tierbisse und Diebstahl als typische Bestandteile.
Die Verbraucherzentrale hält eigene PV-Policen für teurer und meist nur bei Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt für lohnend. Bei Anlagen, die über einen Kredit finanziert sind, rät sie zumindest in den ersten Jahren zu einer speziellen Anlagenversicherung; Banken schreiben das häufig vertraglich vor. Stiftung Warentest prüfte im April 2025 insgesamt 95 Angebote von 51 Anbietern: 22 eigenständige Policen, 67 Bausteine und 6 bereits in Wohngebäudetarife integrierte Lösungen. 57 davon erfüllten den Mindestschutz der Tester.
Ein zweiter Grund für eine getrennte Police ist das Kündigungsrisiko. Meldest du einen größeren PV-Schaden über die Gebäudeversicherung, kann der Versicherer nach dem Schaden kündigen, und dann steht das ganze Haus ohne Vertrag da. Stiftung Warentest schreibt allerdings, ihr lägen keine Daten zum Kündigungsverhalten der Wohngebäudeversicherer vor. Wer dieses Risiko trennen will, hält die Anlage in einem eigenen Vertrag; wer einen Ansprechpartner für Schäden an Dach und Anlage zugleich bevorzugt, bleibt beim Baustein.
Ein dritter Gesichtspunkt ist der Wert. Bei einer kleinen Anlage, die einige Tausend Euro gekostet hat, macht eine Prämiendifferenz von 50 Euro im Jahr über 20 Jahre bereits einen erheblichen Anteil des Anlagenwerts aus. Stiftung Warentest zitiert dazu ihren Projektleiter mit der Aussage, ob zusätzlicher Allgefahrenschutz sinnvoll sei, hänge auch davon ab, wie teuer die Anlage war.
Ertragsausfall: was er abdeckt und wie viel er wert ist
Fällt die Anlage nach einem versicherten Schaden aus, entgehen dir zwei Dinge: der Strom, den du selbst verbraucht hättest und jetzt aus dem Netz kaufst, und die Vergütung für den eingespeisten Strom. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt diesen Verlust ab dem Schaden bis zur Wiederinbetriebnahme, längstens für eine vertraglich festgelegte Zahl von Monaten. Weitergehende Vermögensschäden sind nach der Musterklausel nicht versichert.
Wie der Verlust berechnet wird, legt jeder Versicherer selbst fest. Die GDV-Musterklausel nennt fünf Varianten: die Mehrkosten für Netzstrom zum eigenen Arbeitspreis, einen festen Betrag je nicht erzeugter Kilowattstunde, die entgangene Einspeisevergütung, eine Kombination aus festem Betrag für selbst genutzte Kilowattstunden und entgangener Vergütung oder einen festen Betrag je Tag Stillstand. Für einen Haushalt mit hohem Eigenverbrauch ist eine Regel, die nur die Einspeisevergütung ersetzt, deutlich weniger wert als eine, die auch den Netzstrom einbezieht.
Rechenbeispiel: sechs Wochen Stillstand im Sommer
Das folgende Beispiel ist eine Modellrechnung, keine Leistungszusage eines Versicherers. Eine 10-kWp-Anlage nach Süden in Mitteldeutschland erzeugt laut PVGIS im Juni rund 1.305 und im Juli rund 1.293 Kilowattstunden, wie der Guide zum Ertrag einer 10-kWp-Anlage zeigt. Ein Hagelschaden Anfang Juni legt sie für sechs Wochen still, bis Gutachter, Ersatzmodule und Gerüst organisiert sind.
| Posten | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| verlorene Erzeugung | 1.305 kWh Juni + 1.293 × 12 ÷ 31 kWh Juli | rund 1.805 kWh |
| davon selbst verbraucht (Annahme: rund 17 Prozent) | 1.805 × 0,17 | rund 310 kWh |
| davon eingespeist | 1.805 − 310 | rund 1.495 kWh |
| Mehrkosten Netzstrom | 310 kWh × 33 Cent | rund 100 Euro |
| entgangene Vergütung | 1.495 kWh × 7,70 Cent | rund 115 Euro |
| Ertragsausfall gesamt | rund 215 bis 220 Euro |
Die 7,70 Cent sind laut DGS-Arbeitshilfe der Satz für Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung, die zwischen August und Dezember 2026 in Betrieb gehen; ältere Anlagen bekommen je nach Inbetriebnahme mehr. Die 33 Cent stehen für einen typischen Arbeitspreis ohne Grundpreis, die 17 Prozent Eigenverbrauch für einen Haushalt ohne Speicher im Sommer; beides sind Annahmen.
Das Ergebnis ist ernüchternd klar: Für eine private Anlage ohne Kredit ist der Ertragsausfall selbst bei einem Schaden in der besten Jahreszeit eine Größenordnung kleiner als der Sachschaden. Ein separater Ertragsausfallbaustein mit eigenem Preis lohnt sich deshalb selten. Ist er in einer PV-Police ohnehin enthalten, prüfe die Höchstdauer: Lieferengpässe bei Wechselrichtern oder ein Dachdecker, der erst nach Monaten kommt, können einen Stillstand verlängern.
Haftpflicht: Privathaftpflicht, Haus- und Grundbesitzer, Betreiber
Wer eine PV-Anlage betreibt, haftet für Schäden, die sie anderen zufügt. Typische Fälle sind ein Modul, das sich bei Sturm löst und ein Auto beschädigt, Eis, das von glatten Modulen auf den Gehweg rutscht, oder ein Brand, der vom Dach auf das Nachbarhaus übergreift. Für Gebäudeteile, die sich lösen, gilt im deutschen Recht eine besondere Regel: Nach § 836 BGB haftet der Besitzer des Grundstücks, wenn der Schaden Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, es sei denn, er hat die zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt beachtet.
Für selbst genutzte Einfamilienhäuser deckt die private Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Haftung als Hauseigentümer. Ob sie eine PV-Anlage und die Einspeisung ins öffentliche Netz einschließt, regeln die Bedingungen des einzelnen Versicherers. Stiftung Warentest rät in einer Antwort auf eine Leserfrage, im eigenen Vertrag nachzusehen, weil PV-Anlagen manchmal schon mitversichert sind, und verweist auf Tarife, die auch Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung ins öffentliche Netz einschließen.
Bei vermieteten Häusern, Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften braucht es meist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; die Privathaftpflicht deckt dort nur die eigene Wohnung. Wo weder die eine noch die andere Police die Anlage einschließt, gibt es eine eigene Betreiberhaftpflicht für Photovoltaik. Der ADAC nennt dafür etwa 30 bis 70 Euro im Jahr. Die Verbraucherzentrale rät, sich die Mitversicherung vom Versicherer bestätigen zu lassen, statt sie anzunehmen.
Die Haftpflicht ersetzt keine Sachversicherung. Sie zahlt nur an Dritte, nie für die eigene Anlage. Umgekehrt zahlt die Gebäudeversicherung nicht für das beschädigte Auto des Nachbarn. Beide Verträge gehören zusammen.
Was Versicherer vor dem Abschluss wissen wollen
Antragsformulare und Meldebögen fragen ähnliche Punkte ab. Wer die Angaben vorher zusammenstellt, bekommt schneller vergleichbare Angebote und vermeidet Lücken, die erst im Schadenfall auffallen:
- Leistung in kWp und Modulanzahl. Viele Bausteine gelten nur bis zu einer Höchstleistung, die Musterklausel sieht dafür eine Lücke im Text vor.
- Anschaffungswert brutto, getrennt nach Anlage und Speicher. Daran bemessen sich Versicherungssumme und Prämie. Ohne Mehrwertsteuer gekauft, ist der Rechnungsbetrag der Wert.
- Montageart. Aufdach, Indach, Flachdach mit Ballast oder Fassade.
- Installation durch Fachbetrieb. Die Musterklausel versichert fachgerecht montierte Anlagen. Wer selbst montiert, sollte das offen angeben und die Abnahme durch eine Elektrofachkraft dokumentieren; mehr dazu im Guide zur Selbstinstallation einer PV-Anlage.
- Speicher mit Kapazität, Hersteller und Aufstellort. Keller, Garage und Hauswirtschaftsraum werden unterschiedlich bewertet.
- Überspannungsschutz und Blitzschutzanlage. Manche Antragsformulare fragen danach, weil Blitz und Überspannung zu den typischen Schadenursachen gehören.
- Inbetriebnahmedatum und Anmeldung. Netzbetreiber und Marktstammdatenregister.
- Weitere Technik. Wallbox, Wärmepumpe und Notstromfunktion werden oft im selben Zug abgefragt.
Was eine PV-Versicherung kostet
Prämien hängen von Anlagenwert, Postleitzahl, Selbstbeteiligung, Leistungsumfang und dem übrigen Vertrag ab. Die folgenden Werte sind Marktbeobachtungen aus Ratgebern und Tests mit Datum; sie sind keine Angebote.
| Produkt | Beispiel | Jahresprämie | Quelle |
|---|---|---|---|
| PV-Baustein in der Wohngebäudeversicherung | Aufschlag auf den Gebäudevertrag | etwa 35 bis 120 Euro | ADAC, März 2026 |
| empfehlenswerter Baustein im Test | Modellfall 7 kWp mit Speicher, Wert 20.000 Euro | ab rund 35 Euro | Stiftung Warentest, April 2025 |
| eigenständige PV-Police mit Mindestschutz | Modellfall 7 kWp mit Speicher, Wert 20.000 Euro | 65 bis 137 Euro | Stiftung Warentest, April 2025 |
| eigenständige PV-Police | 10 kWp ohne Speicher | etwa 70 bis 110 Euro | ADAC, Schätzung März 2026 |
| eigenständige PV-Police | 10 kWp mit 10 kWh Speicher | etwa 100 bis 160 Euro | ADAC, Schätzung März 2026 |
| eigenständige PV-Police | 15 kWp mit 15 kWh Speicher | etwa 130 bis 200 Euro | ADAC, Schätzung März 2026 |
| Speicher-Mitversicherung | Aufschlag | meist 20 bis 50 Euro | ADAC, März 2026 |
| Betreiberhaftpflicht | eigene Police | etwa 30 bis 70 Euro | ADAC, März 2026 |
Stiftung Warentest hat auf eine Leserfrage bestätigt, dass zumindest der Preis von 65 Euro ohne Versicherungsteuer angegeben ist; brutto waren es in dem genannten Tarif 77,35 Euro. Vergleiche deshalb immer Bruttobeträge. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, lohnt sich aber nur, wenn du kleine Schäden ohnehin selbst tragen kannst und willst.
Rechenbeispiel: Prämie im Verhältnis zum Anlagenwert
Eine 10-kWp-Anlage kostete laut einer Auswertung der Verbraucherzentrale mit Angeboten von Januar 2025 bis August 2026 im Mittel 1.410 Euro je kWp netto, ein 10-kWh-Speicher rund 410 Euro je kWh. Das ergibt grob 14.100 Euro für die Anlage und 4.100 Euro für den Speicher, zusammen etwa 18.200 Euro. Die Verbraucherzentrale betont selbst, dass ihre Tabelle die Abhängigkeit von der Größe zeigt und keine Orientierung für aktuelle Preise ist.
Bei einer Prämie von 100 bis 160 Euro im Jahr zahlst du über 20 Jahre 2.000 bis 3.200 Euro, also etwa 11 bis 18 Prozent des Anschaffungswerts, ohne Beitragserhöhungen. Ein Baustein für 50 Euro kostet über denselben Zeitraum 1.000 Euro. Beide Zahlen zeigen, warum der Vergleich lohnt: Für die meisten Haushalte entscheidet nicht die Frage, ob versichert wird, sondern wie viel Leistung für den Aufpreis hinzukommt.
Der Gegenwert liegt im seltenen, aber großen Schaden. Ein Hagelzug, der einen Teil der Module zerstört, ein Brand im Speicherraum oder ein Blitzeinschlag, der Wechselrichter und Speicherelektronik trifft, kostet schnell einen erheblichen Teil des Anlagenwerts, dazu Gerüst und Arbeitszeit. Ohne Versicherung trägst du diese Kosten allein; mit Baustein oder Police bleibt die Selbstbeteiligung.
Balkonkraftwerk versichern
Für ein Balkonkraftwerk ist die Lage einfacher. Der GDV hat Ende 2023 seine Musterbedingungen für die Hausratversicherung erweitert und erklärt, eine eigene Photovoltaikversicherung sei für Balkonkraftwerke nicht nötig. Nach den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022, Stand Juni 2026, gehören privat genutzte Balkonkraftwerke zum Hausrat, wenn sie ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die Wohnung liegt. Sie sind damit auch außerhalb des Gebäudes versichert, etwa am Balkongeländer.
Versichert sind die Gefahren der Hausratversicherung: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel, außerdem Einbruchdiebstahl, Raub und Leitungswasser in den dafür geltenden Grenzen. Der Musterwortlaut sieht vor, dass der Versicherer die Entschädigung für Balkonkraftwerke je Versicherungsfall auf einen Betrag begrenzen kann; die Höhe trägt jeder Versicherer selbst ein. Ein Set kostet nach dem Guide zu den Kosten eines Balkonkraftwerks Stand November 2026 etwa 200 bis 600 Euro, die Halterung 50 bis 250 Euro, mit Speicher mehr. Liegt die Grenze darunter, ist das Gerät nur teilweise gedeckt.
Für bestehende Verträge schrieb der GDV, alte Policen dürften in der Regel auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Eine Garantie ist das nicht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das Gerät der Versicherung zu melden und die Meldebestätigung aufzubewahren; manche Versicherer nehmen es ohne Aufpreis auf.
Für Eigentümer eines Hauses gibt es einen zweiten Weg. Die VGB 2022 zählen Balkonkraftwerke auf dem Versicherungsgrundstück ausdrücklich zum Gebäudezubehör, und der Ausschluss für Photovoltaikanlagen gilt für sie nicht. Ein Balkonkraftwerk am Einfamilienhaus kann also über die Wohngebäudeversicherung gedeckt sein, auch ohne PV-Baustein. Welche der beiden Policen im Einzelfall zahlt, klärst du am besten vorab mit dem Versicherer.
Zwei Lücken bleiben häufig. Ein Diebstahl vom offenen Balkon oder aus dem Garten ist kein Einbruchdiebstahl im Sinne der Bedingungen; ob ein Tarif einfachen Diebstahl einschließt, steht in seinen eigenen Bedingungen. Und für einen Speicher am Balkonkraftwerk enthält der Musterwortlaut keine eigene Regel. Der ADAC hält kleine Anlagen samt Speicher über Hausrat und Haftpflicht für absicherbar, maßgeblich ist aber der eigene Vertrag. Nenne den Speicher bei der Meldung mit Kapazität und Wert.
Für Schäden an Dritten ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Der GDV nennt als Beispiel ein Modul, das sich löst und den Balkon des Nachbarn beschädigt. Eine sichere Befestigung ist dabei nicht nur Sache der Versicherung: Wer Haken, Schrauben und Windlast ernst nimmt, verhindert den Schaden, den die Haftpflicht sonst regulieren müsste. Worauf es bei der Montage ankommt, erklärt der Guide zur Halterung. Mieter sollten außerdem die Regeln zur Zustimmung kennen, die im Guide für Mieter stehen.
So versicherst du eine PV-Anlage Schritt für Schritt
-
Bestehende Verträge lesen. Suche in der Wohngebäudeversicherung nach den Stichworten Photovoltaik, nicht versicherte Sachen und Zusatzvereinbarungen. Prüfe in der Haftpflicht, ob PV-Anlagen und die Einspeisung ins Netz genannt sind.
-
Daten der Anlage zusammenstellen. Leistung in kWp, Anschaffungswert brutto, Montageart, Speicher mit Kapazität und Aufstellort, Installateur, geplantes Inbetriebnahmedatum.
-
Vor der Montage melden. Schreibe dem Gebäudeversicherer und dem Haftpflichtversicherer, was geplant ist, und bitte um eine schriftliche Bestätigung oder ein Angebot für den Einschluss.
-
Leistungsumfang vergleichen. Lege den Baustein deines Gebäudeversicherers neben zwei oder drei eigenständige Policen. Achte auf Allgefahren oder benannte Gefahren, Diebstahl, Tierbiss, Überspannung aus dem Netz, Bedienungsfehler, Speicher, Elementarschäden und die Höchstleistung in kWp.
-
Ertragsausfall und Selbstbeteiligung prüfen. Kläre Berechnungsmethode und Höchstdauer des Ertragsausfalls. Wähle eine Selbstbeteiligung, die du im Schadenfall ohne Probleme zahlen kannst.
-
Abschließen und Unterlagen sammeln. Bewahre Rechnung, Datenblätter, Inbetriebnahmeprotokoll, Fotos der fertigen Anlage und die Registrierung im Marktstammdatenregister an einem Ort auf, digital und auf Papier.
-
Nach Änderungen erneut melden. Erweiterung um Module, ein nachgerüsteter Speicher oder eine Wallbox ändern Wert und Risiko. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, die Bestätigung gehört zu den Unterlagen.
Für ein Balkonkraftwerk verkürzt sich der Ablauf auf zwei Schritte: dem Hausrat- und dem Haftpflichtversicherer melden, Bestätigung aufbewahren. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist davon unabhängig und im Guide zur Anmeldung beschrieben.
Im Schadenfall: was du tun musst
Versicherungsverträge verpflichten dich nach einem Schaden zu bestimmten Handlungen, in den Bedingungen Obliegenheiten genannt. Die Musterklausel PK 7170 verweist dafür auf die Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten der VGB; verletzt der Versicherungsnehmer sie, kann der Versicherer kündigen und ganz oder teilweise leistungsfrei werden. Im Kern geht es um vier Dinge.
Erstens den Schaden so gering wie möglich halten. Bei einem Defekt mit Brandgeruch oder sichtbaren Schäden an Kabeln schaltest du die Anlage am Wechselrichter und, falls vorhanden, am DC-Trennschalter ab; wie das bei deiner Anlage funktioniert, zeigt der Guide zum DC-Trennschalter. Auf das Dach steigst du nicht selbst, ein beschädigtes Modul kann unter Spannung stehen.
Zweitens unverzüglich melden. Fotos aus sicherer Entfernung, Datum, Uhrzeit und Wetterlage gehören in die erste Meldung. Bei Sturm und Hagel helfen Daten des Deutschen Wetterdienstes oder Berichte aus der Nachbarschaft, die Ursache zu belegen.
Drittens nichts entsorgen, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Defekte Module und Wechselrichter sind Beweismittel. Viertens Ertragsdaten sichern: Die Aufzeichnungen des Wechselrichters zeigen, wann die Erzeugung eingebrochen ist, und sind die Grundlage für einen Ertragsausfall.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
- Annehmen, die Anlage sei im Gebäudevertrag drin. Folge: Nach einem Hagelschaden lehnt der Versicherer ab, weil Photovoltaik ausgeschlossen ist. Lösung: Bedingungen lesen und den Einschluss schriftlich bestätigen lassen.
- Erst nach der Montage melden. Folge: Ein Sturmschaden während der Montage ist nicht gedeckt, eine nicht angezeigte Gefahrerhöhung kann den Schutz gefährden. Lösung: vor Lieferung melden.
- Speicher vergessen. Folge: Der Speicher brennt, die Anlage ist versichert, der Speicher nicht. Lösung: Speicher mit Wert und Standort ausdrücklich einschließen.
- Höchstleistung überschritten. Folge: Nach einer Erweiterung von 9 auf 14 kWp deckt der Baustein nur bis 10 kWp. Lösung: Jede Erweiterung melden und die Grenze anpassen lassen.
- Garantie und Versicherung verwechseln. Folge: Ein Wechselrichter fällt nach Jahren ohne äußeren Anlass aus, die Versicherung zahlt nicht. Lösung: Garantiedauer kennen, Rechnung aufbewahren, bei Bedarf eine Garantieverlängerung des Herstellers prüfen.
- Nur auf den Preis schauen. Folge: Der billigste Baustein deckt Feuer, Sturm und Hagel, aber keinen Diebstahl und keine Überspannung aus dem Netz. Lösung: Leistungsliste vergleichen, nicht nur die Prämie.
- Haftpflicht bei Vermietung oder Gemeinschaftseigentum übersehen. Folge: Die Privathaftpflicht deckt die Anlage auf dem vermieteten Haus nicht. Lösung: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Betreiberhaftpflicht abschließen.
Ältere Anlagen und Anlagen nach Ende der Vergütung
Für Anlagen, deren EEG-Vergütung nach 20 Jahren ausläuft, ändert sich die Rechnung. Der Zeitwert der Module ist gesunken, die Einspeisevergütung fällt weg oder sinkt deutlich, und ein Ertragsausfall ist damit wenig wert. Die Verbraucherzentrale rät in ihrem Ratgeber zu Ü20-Anlagen (Stand August 2026), sie bei Gebäudeversicherung und Haftpflicht anzumelden, weil sie sich dort oft für wenige Euro oder sogar kostenlos mitversichern lassen. Eine teure Elektronikversicherung ist nach Ende der Vergütung nach ihrer Einschätzung meist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll und lässt sich in der Regel jährlich kündigen.
Ein Punkt bleibt bei alten Anlagen wichtig: die Haftpflicht. Halterungen und Dachhaken altern, Kabel werden spröde, und das Risiko für Dritte steigt eher, als dass es sinkt. Eine Sichtprüfung der Befestigung nach starken Stürmen und eine elektrische Prüfung in größeren Abständen sind keine Versicherungspflicht, senken aber das Risiko, das du sonst über § 836 BGB trägst.
Bei Neuanlagen lohnt dagegen der Blick auf die Garantien. Die Leistungsgarantie der Module und die Produktgarantie des Wechselrichters decken Ausfälle, die keine Versicherung übernimmt. Wie du Angebote verschiedener Installateure vergleichst und worauf du bei Garantien achtest, steht im Guide zum Vergleich von Photovoltaik-Anbietern.
Versicherung im Vergleich zu Garantie und Wartung
Versicherung, Garantie und Wartung decken unterschiedliche Ursachen ab. Die Versicherung zahlt bei plötzlichen Ereignissen von außen: Sturm, Hagel, Feuer, Blitz, Diebstahl, Tierbiss, je nach Vertrag auch Bedienungsfehler. Die Garantie des Herstellers deckt Produktfehler und Leistungsverlust über das zugesagte Maß hinaus, aber keinen Hagel. Die Gewährleistung des Installateurs deckt Ausführungsfehler bei der Montage für die gesetzliche Frist.
Wartung verhindert Schäden, die keine der drei Säulen übernimmt. Verschmutzung und Verschattung sind ausdrücklich nicht versichert, Verschleiß ebenso. Wer einmal im Jahr die Ertragsdaten mit der Prognose vergleicht, nach Stürmen vom Boden aus die Module ansieht und Marderspuren am Dach ernst nimmt, erkennt Probleme, bevor sie zu einem Fall für Gutachter werden.
Ein letzter Punkt betrifft den Wert, den du versicherst. Die Musterbedingungen verweisen für die Entschädigung auf die Regeln der VGB; viele Verträge ersetzen den Neuwert. Prüfe, ob die Versicherungssumme oder die Höchstleistung zu deiner Anlage passt, damit keine Unterversicherung entsteht. Die Musterklausel lässt dafür ausdrücklich Raum für eigene Regeln des Versicherers.
Österreich und Schweiz
In Österreich gibt es ebenfalls keine Versicherungspflicht für PV-Anlagen. Eine Dachanlage wird üblicherweise über die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung mit einem Zusatz für Photovoltaik versichert oder über eine eigene PV-Polizze; welche Gefahren eingeschlossen sind, regelt jeder Versicherer in seinen Bedingungen. Musterbedingungen des Versicherungsverbands, die ein Balkonkraftwerk ausdrücklich einschließen wie in Deutschland, haben wir nicht gefunden. Frag deshalb bei der Haushaltsversicherung nach, ob das Gerät gedeckt ist, und lass dir das schriftlich bestätigen.
Für die Haftpflicht gilt dasselbe Prinzip wie in Deutschland: Schäden an Dritten durch herabfallende Teile oder einen Brand sind ein Fall für die Haftpflichtversicherung, die in Österreich häufig Teil der Haushaltsversicherung ist. Für Mini-PV-Anlagen bis 800 Watt verlangt E-Control eine Meldung beim Netzbetreiber mindestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme; auch diese Bestätigung gehört zu den Unterlagen für die Versicherung.
In der Schweiz versichern 18 kantonale Gebäudeversicherungen alle Gebäude in ihrem Kanton automatisch gegen Feuer- und Elementarschäden, nach Angaben ihrer Vereinigung meist zum Neuwert; in den übrigen Kantonen übernehmen private Versicherer die Gebäudeversicherung. Ob und wie eine fest montierte PV-Anlage in dieser Grunddeckung eingeschlossen ist, hängt von Kanton und Police ab. Melde sie dem Gebäudeversicherer, weil sie den versicherten Gebäudewert verändern kann.
Technische Schäden wie Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehler oder Vandalismus deckt die Grunddeckung oft nicht. Die Mobiliar nennt dafür im Oktober 2026 eine Zusatzdeckung für haustechnische Anlagen und eine separate Ertragsausfallversicherung. Für Plug-and-Play-Anlagen bis 600 Watt haben wir keine Musterbedingungen wie in Deutschland gefunden; ob die Hausratversicherung das Gerät einschließt, klärst du mit deinem Versicherer.
Nächste Schritte
Häufige Fragen
Ist eine PV-Anlage automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Nein, nicht nach den aktuellen Musterbedingungen des GDV. Die VGB 2022 schließen Photovoltaikanlagen mit Modulen, Wechselrichter, Verkabelung und fest verbundenem Speicher ausdrücklich aus, bis eine Zusatzvereinbarung getroffen ist. Ältere oder individuelle Verträge können anders formuliert sein, deshalb hilft nur ein Blick in die eigenen Bedingungen und eine schriftliche Bestätigung des Versicherers.
Was kostet eine Versicherung für eine PV-Anlage im Jahr?
Als Baustein in der Wohngebäudeversicherung nennt der ADAC im März 2026 etwa 35 bis 120 Euro zusätzlich im Jahr, für eine eigenständige Police bei 10 kWp ohne Speicher etwa 70 bis 110 Euro, mit 10-kWh-Speicher etwa 100 bis 160 Euro. Stiftung Warentest fand 2025 eigenständige Policen mit Mindestschutz für 65 bis 137 Euro. Die Prämie hängt von Anlagenwert, Region, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang ab.
Brauche ich eine eigene Photovoltaikversicherung oder reicht die Wohngebäudeversicherung?
Für viele Einfamilienhäuser reicht eine Wohngebäudeversicherung mit PV-Baustein, wenn er neben Feuer, Sturm und Hagel auch Überspannung, Diebstahl, Tierbiss und Bedienungsfehler einschließt. Eine eigenständige Allgefahren-Police lohnt sich eher bei großen oder kreditfinanzierten Anlagen, bei denen Banken oft einen Nachweis verlangen. Entscheidend ist der Leistungsumfang, nicht der Name des Produkts.
Muss ich meine PV-Anlage der Versicherung melden?
Ja, am besten vor der Montage. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass manche Versicherer eine PV-Anlage als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung werten; nach § 23 VVG kann eine nicht angezeigte Gefahrerhöhung den Versicherungsschutz kosten. Melde Leistung, Wert und Montageart schriftlich und bewahre die Bestätigung auf.
Ist ein Balkonkraftwerk über die Hausratversicherung versichert?
Nach den Musterbedingungen des GDV ja: Seit Ende 2023 zählen Balkonkraftwerke, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen, zum Hausrat und sind gegen Feuer, Sturm, Hagel und Überspannung durch Blitz versichert. Der Versicherer kann die Entschädigung je Schadenfall begrenzen, und ältere Verträge sind nicht immer umgestellt. Melde das Gerät und bewahre die Bestätigung auf.
Wer zahlt, wenn ein Solarmodul vom Balkon fällt und ein Auto beschädigt?
Das ist ein Fall für die private Haftpflichtversicherung des Betreibers. Bei Gebäudeteilen, die sich lösen, haftet nach § 836 BGB der Grundstücksbesitzer, wenn mangelhafte Errichtung oder Unterhaltung die Ursache war und er nicht die erforderliche Sorgfalt nachweist. Lass dir bestätigen, dass deine Police PV-Anlagen und die Einspeisung ins Netz einschließt.
Lohnt sich eine Ertragsausfallversicherung für eine private PV-Anlage?
Für kleine private Anlagen ist der Ertragsausfall meist überschaubar: In unserer Beispielrechnung verliert eine 10-kWp-Anlage bei sechs Wochen Stillstand im Sommer rund 220 Euro. Sinnvoll ist die Absicherung vor allem, wenn ein Kredit aus den Erträgen bedient wird. In vielen PV-Policen ist sie ohnehin enthalten; achte dann auf die Höchstdauer und die Berechnungsmethode.
Ist der Batteriespeicher mitversichert?
Nicht automatisch. In den GDV-Musterbedingungen fällt ein fest mit der PV-Anlage verbundener Speicher unter denselben Ausschluss wie die Anlage und wird erst mit der Zusatzklausel versichert. Der ADAC nennt für die Mitversicherung meist 20 bis 50 Euro Aufpreis im Jahr. Gib Kapazität, Wert und Aufstellort bei der Meldung an.
Quellen
- Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen VGB 2022, Wohnflächenmodell (Stand Juni 2026), A 7.6.1 und Gebäudezubehör
- Was kann zusätzlich zu den VGB 2022 vereinbart werden (Stand Juni 2026), Klausel PK 7170 Photovoltaikanlagen
- Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022, Quadratmetermodell (Stand Juni 2026)
- Neue Musterbedingungen: Balkonkraftwerke künftig über die Hausratpolice versichert (27.11.2023)
- VVG § 23: Gefahrerhöhung
- BGB § 836: Haftung des Grundstücksbesitzers
- Photovoltaik: Garantie- und Versicherungsbedingungen genau lesen
- FAQ zu Steckersolar-Geräten (Stand 06.03.2026)
- Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (Stand 10.08.2026)
- Photovoltaik-Versicherung: PV-Anlage und Balkonkraftwerk richtig versichern (24.03.2026)
- Photovoltaik-Versicherungen im Vergleich (04.04.2025)
- Was kostet eine Photovoltaikanlage? (Stand 03.11.2026)
- DGS-Arbeitshilfe: EEG-Vergütungssätze ab 1. August 2026
- E-Control: Mini-PV-Anlagen
- Das Erfolgsrezept der Kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz (2026)
- Versicherung für die Photovoltaik-Anlage (Oktober 2026)
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