Solaranlage
Photovoltaik in der Nähe: Anbieter finden und Angebote vergleichen
PV-Anlage in der Nähe: wo du Fachbetriebe findest, warum drei Angebote, Checkliste für den Vergleich, Warnsignale und Preise je kWp laut Verbraucherzentrale.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Verbraucherzentrale (71 Angebote, Januar 2025 bis August 2026) kostet eine PV-Anlage mit 9 bis 10 kWp im Mittel 1.410 Euro je kWp, mit 4 bis 6 kWp 2.090 Euro je kWp, netto ohne Speicher.
- Speicher kosteten im selben Zeitraum im Mittel 510 Euro je kWh bei 4 bis 6 kWh und 410 Euro je kWh bei 8 bis 10 kWh.
- Die Verbraucherzentrale NRW prüft für Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen bis zu drei PV-Angebote kostenlos.
- Den Netzanschluss darf nur ein Elektrofachbetrieb herstellen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
- Haustür- und Fernabsatzverträge kannst du in der Regel 14 Tage lang widerrufen; Vorkasse für noch nicht erbrachte Leistungen rät die Verbraucherzentrale zu vermeiden.
- Für fest mit dem Dach verbundene Anlagen kann die fünfjährige Gewährleistung für Bauwerke gelten; der BGH hat das 2016 für eine Aufdachanlage entschieden.
Einen Photovoltaik-Anbieter in der Nähe findest du am verlässlichsten über das Installateurverzeichnis deines Netzbetreibers, die Elektro-Innung und Empfehlungen mit besichtigbaren Referenzanlagen. Hol drei Angebote mit Vor-Ort-Termin ein und vergleiche sie Zeile für Zeile. Als Maßstab nennt die Verbraucherzentrale aus echten Angeboten im Mittel 1.410 Euro je kWp für 9 bis 10 kWp und 2.090 Euro für 4 bis 6 kWp, ohne Speicher. Voltgeber nennt keine Firmen und vergibt keine Rangliste.
Wo du Fachbetriebe in deiner Nähe findest
Wer “Photovoltaik in der Nähe” oder “PV-Anlage in der Nähe” sucht, bekommt vor allem Anzeigen, Vermittlungsportale und Firmen mit großem Werbebudget. Die Größe der Anzeige sagt nichts über die Qualität der Montage. Besser sind Quellen, bei denen du Qualifikation und Nähe selbst prüfen kannst:
- Installateurverzeichnis des Netzbetreibers. Den Anschluss einer PV-Anlage ans Hausnetz darf nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung nur ein Elektrofachbetrieb herstellen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Viele Netzbetreiber veröffentlichen ihr Verzeichnis online oder geben auf Anfrage Auskunft. Ein Eintrag ist keine Qualitätsgarantie für Solartechnik, aber die Grundvoraussetzung.
- Elektro-Innung und Handwerkskammer. Innungen und Kammern führen Betriebsverzeichnisse und können sagen, welche Mitgliedsbetriebe Photovoltaik anbieten. Bei Dacharbeiten kommen Dachdeckerbetriebe hinzu; manche Anlagen bauen Elektro- und Dachdeckerbetrieb gemeinsam.
- Empfehlungen mit Referenzanlage. Nachbarn, Kollegen oder lokale Solarinitiativen kennen Betriebe aus eigener Erfahrung. Frag nicht nur nach dem Preis, sondern nach Termintreue, Sauberkeit auf dem Dach und dem Verhalten bei Störungen.
- Kommune, Energieagentur, Verbraucherzentrale. Viele Städte und Landkreise haben Energieagenturen oder Solarberatungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät anbieterneutral, auf Wunsch auch bei dir zu Hause.
- Solarkataster. Viele Bundesländer und Städte bieten Solarkataster, die für dein Dach Eignung und grobe Erträge zeigen. Das ersetzt keine Besichtigung, gibt dir aber eine Messlatte für die Ertragsprognose der Anbieter.
Vergleichs- und Vermittlungsportale verdienen meist daran, deine Kontaktdaten an mehrere Installateure weiterzugeben. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Seiten, die sich “Vergleich”, “Info”, “Ratgeber” oder “News” nennen und unabhängig wirken, auf denen du aber direkt ein Angebot anfordern kannst. Ein Blick ins Impressum zeigt, wer dahintersteht. Rechne nach einer Anfrage über ein Portal mit mehreren Anrufen.
Lokal oder überregional: was für die Nähe spricht
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein Betrieb in der Nähe mit engem Kontakt zu Lieferanten und Herstellern schneller auf Fragen und Reklamationen reagieren kann. Das ist der Kern des Arguments: Eine PV-Anlage läuft 25 Jahre und länger, und in dieser Zeit brauchst du jemanden, der kommt.
| Kriterium | Betrieb in der Region | Überregionaler Anbieter |
|---|---|---|
| Vor-Ort-Termin vor dem Angebot | meist selbstverständlich | teils per Satellitenbild und Fotos |
| Montage | oft eigene Monteure | häufig Subunternehmer |
| Reaktionszeit bei Störung | kurze Anfahrt | abhängig vom Servicenetz |
| Referenzanlagen ansehen | in der Nachbarschaft möglich | selten in deiner Nähe |
| Preis | regional unterschiedlich | durch Einkaufsmengen teils niedriger |
| Wartezeit | bei kleinen Betrieben teils lang | oft kurze Montagetermine |
| Kenntnis des Netzbetreibers | kennt lokale Abläufe | muss sie im Einzelfall klären |
Keine Spalte gewinnt immer. Ein überregionaler Anbieter mit eigenem Monteur in deiner Region und klarer Servicezusage kann eine gute Wahl sein, ein kleiner lokaler Betrieb ohne Erfahrung mit Speichern eine schlechte. Prüfe deshalb bei jedem Anbieter, wer konkret aufs Dach steigt, wer den Elektroanschluss macht und wen du in fünf Jahren anrufst.
Wie viele Angebote du einholen solltest
Drei Angebote sind ein guter Richtwert. Weniger als zwei geben dir keinen Vergleich, mehr als vier kosten dich und die Betriebe viel Zeit für Termine, die du kaum auswerten kannst. Die Verbraucherzentrale betont, dass die Preise für Anlagen derselben Größe teils weit auseinanderliegen; ihre Durchschnittspreise zeigen innerhalb jeder Größenklasse eine große Streuung.
Plane genug Zeit ein. Zwischen Erstkontakt, Besichtigung, Angebot und Rückfragen vergehen bei ausgelasteten Betrieben mehrere Wochen. Lass dich nicht von Fristen wie “nur bis Freitag” treiben; ein seriöses Angebot gilt einige Wochen. Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt, kann bis zu drei vollständige Angebote kostenlos von der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen; die Bearbeitung dauert nach ihren Angaben etwa zwei bis drei Wochen.
Was vor dem ersten Termin klar sein sollte
Je besser du vorbereitet bist, desto vergleichbarer werden die Angebote. Leg diese Unterlagen bereit:
- Stromverbrauch der letzten zwei bis drei Jahresabrechnungen und geplante Änderungen wie Wärmepumpe, E-Auto oder Homeoffice.
- Zählernummer und Fotos vom Zählerschrank, offen und geschlossen. Daran erkennt ein Elektriker, ob ein Umbau nötig ist.
- Dachdaten: Ausrichtung, Neigung, Eindeckung, Alter und Zustand des Dachs, Gauben, Fenster, Schornsteine. Steht eine Dachsanierung in den nächsten Jahren an, gehört sie vor die Montage.
- Wünsche: Speicher ja oder nein, Ersatzstrom, Wallbox, App, Optik der Module.
- Grobe Ertragsschätzung aus einem Solarkataster oder aus PVGIS, damit du Prognosen einordnen kannst.
Gib allen Anbietern dieselben Informationen und dieselbe Zielgröße vor, etwa “Anlage mit rund 10 kWp und Speicher mit 8 bis 10 kWh, Option ohne Speicher”. Nur dann lassen sich die Preise je kWp vergleichen.
Der Vor-Ort-Termin: woran du einen guten Betrieb erkennst
Die Verbraucherzentrale rät, nur Angebote von Betrieben ernst zu nehmen, die sich die Gegebenheiten vor Ort angesehen haben. Bei einem guten Termin passiert mehr als ein Verkaufsgespräch:
- Der Monteur oder Planer schaut sich Dach und Dachboden an, auch Sparren und Eindeckung.
- Er öffnet den Zählerschrank und sagt, ob und warum ein Umbau nötig ist.
- Er fragt nach deinem Verbrauch und Tagesablauf, bevor er eine Speichergröße vorschlägt.
- Er erklärt Verschattung durch Bäume, Nachbargebäude oder Gauben und ob Optimierer sinnvoll sind.
- Er beschreibt, wo Wechselrichter und Speicher hängen und wie die Leitungen verlaufen.
- Er nennt Referenzanlagen und Schulungen bei Herstellern und sagt, wer die Arbeiten ausführt.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt ausdrücklich vor Pauschalangeboten ohne Bestandsaufnahme: Du kaufst ein System, das passend ausgelegt und fachgerecht installiert werden muss. Wer das Dach nicht sehen will, kann es nicht seriös planen.
Typische Preise je kWp als Maßstab
Die Verbraucherzentrale hat für ihre Preisübersicht (Stand 3. November 2026) 71 Angebote für PV-Anlagen und 70 für Speicher ausgewertet, die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW zwischen Januar 2025 und August 2026 geprüft haben. Die Preise sind netto, Privatleute zahlen für Anlagen auf Wohngebäuden keine Umsatzsteuer.
| Anlagengröße | Mittlerer Preis je kWp |
|---|---|
| 4 bis 6 kWp | 2.090 Euro |
| über 6 bis 8 kWp | 1.820 Euro |
| über 8 bis 9 kWp | 1.520 Euro |
| über 9 bis 10 kWp | 1.410 Euro |
| über 10 bis 12 kWp | 1.290 Euro |
| über 12 bis 14 kWp | 1.240 Euro |
| über 14 bis 16 kWp | 1.220 Euro |
| über 16 kWp | 1.010 Euro |
| Speichergröße | Mittlerer Preis je kWh |
|---|---|
| 4 bis 6 kWh | 510 Euro |
| über 6 bis 8 kWh | 480 Euro |
| über 8 bis 10 kWh | 410 Euro |
| über 10 bis 12 kWh | 390 Euro |
| über 12 bis 16 kWh | 360 Euro |
Nicht enthalten sind Notstromfunktion und Arbeiten wie die Erneuerung der Elektroinstallation, etwa des Zählerschranks. Die Verbraucherzentrale betont: Ein Angebot über dem Durchschnitt kann berechtigt sein, der Anbieter sollte die Gründe aber erklären. Typische Gründe sind ein schwieriges Dach, ein Gerüst über mehrere Seiten, Doppelglasmodule oder ein Hybridwechselrichter mit Ersatzstrom. Was eine typische Anlage mit 10 kWp enthält und kostet, zeigt der Guide zur PV-Anlage mit 10 kWp und Speicher.
Checkliste: Angebote Zeile für Zeile vergleichen
Die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW ist die beste öffentliche Vorlage für den Angebotsvergleich. Die folgende Tabelle fasst ihre Punkte zusammen und ergänzt sie; leg sie neben jedes Angebot.
| Position | Worauf du achtest | Warum |
|---|---|---|
| Anlagenleistung | kWp, Zahl und Typ der Module mit Hersteller und Modellbezeichnung | nur so lassen sich Preis je kWp, Garantie und Gewicht prüfen |
| Module | Glas-Glas oder Glas-Folie, bifazial ja oder nein | Glas-Glas ist robuster und hagelfester, bifazial bringt auf dem Steildach kaum etwas |
| Wechselrichter | Typ, Nennleistung, Zahl der MPP-Tracker, Hybrid ja oder nein | Nennleistung sollte laut Checkliste bei etwa 90 bis 110 Prozent der Modulleistung liegen; mehrere Dachflächen brauchen mehrere Tracker |
| Speicher | nutzbare Kapazität, DC- oder AC-gekoppelt, Aufpreis gegenüber dem Angebot ohne Speicher | grob 1 kWh je 1.000 kWh Jahresverbrauch und nicht deutlich mehr kWh als kWp |
| Not- oder Ersatzstrom | Steckdose am Speicher oder Umschaltung fürs ganze Haus | keine Standardfunktion, oft gegen Aufpreis |
| Montagesystem | Hersteller, Dachhaken oder Ballast, Statiknachweis bei Flachdach | trägt die Anlage 25 Jahre, Fehler führen zu Undichtigkeit |
| Gerüst und Absturzsicherung | enthalten oder nicht | häufig fehlender Posten, der nachträglich teuer wird |
| Zählerschrank | enthalten, fehlt oder nicht nötig, mit Begründung | wird in Durchschnittspreisen nicht erfasst und ist oft ein großer Posten |
| Anmeldung | Netzbetreiber und Marktstammdatenregister | die Registrierung ist Pflicht, die Verbraucherzentrale rät, sie den Installateur erledigen zu lassen |
| Inbetriebnahme und Dokumentation | Protokoll, Datenblätter, Schaltplan, Einweisung | nötig für Netzbetreiber, Versicherung und Garantie |
| Ertragsüberwachung | App oder Portal, Zugangsdaten für dich | Fehler fallen nur auf, wenn jemand hinschaut |
| Umsatzsteuer | 0 Prozent ausgewiesen | gilt für Anlage, Speicher und Montage, nicht für eine Wallbox |
| Einzelpreise | Komponenten und Leistungen einzeln aufgeführt | nur so erkennst du, wo ein Angebot teurer ist |
| Zahlungsbedingungen | Vorkasse ja oder nein, Höhe, Termine | Vorkasse ganz oder weitgehend vermeiden |
| Betriebsart | Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung | für Privathaushalte ist Eigenverbrauch meist die bessere Wahl |
| Garantien | Dauer und Bedingungen für Module, Wechselrichter, Speicher, Montage | Unterlagen schon mit dem Angebot verlangen |
Wie Dachhaken, Schienen und Klemmen zusammenspielen, erklärt der Guide zum PV-Montagesystem, für Flachdächer der Guide zur PV-Halterung fürs Flachdach. Was im Datenblatt eines Hybridwechselrichters wichtig ist, zeigt der Guide zum Huawei-Wechselrichter am Beispiel einer verbreiteten Baureihe.
Rechenbeispiel: drei Angebote im Vergleich
Die drei Angebote sind erfunden und dienen nur dazu, den Rechenweg zu zeigen. Alle betreffen dasselbe Einfamilienhaus mit 4.500 kWh Jahresverbrauch.
| Angebot | A | B | C |
|---|---|---|---|
| Anlagenleistung | 9,9 kWp | 10,4 kWp | 10,0 kWp |
| Speicher (nutzbar) | 10,0 kWh | 9,6 kWh | 10 kWh, Typ nicht genannt |
| Gesamtpreis netto | 19.900 Euro | 21.500 Euro | 16.900 Euro |
| davon Speicher laut Angebot | 4.300 Euro | 4.100 Euro | nicht ausgewiesen |
| davon Zählerschrank | “nach Aufwand” | 1.800 Euro | nicht erwähnt |
| Gerüst | enthalten | enthalten | nicht erwähnt |
| Modul- und Wechselrichtertyp | genannt | genannt | “Markenmodule”, “Hybridwechselrichter” |
| Vorkasse | keine, Zahlung nach Baufortschritt | 10 Prozent bei Auftrag | 50 Prozent bei Auftrag |
| Vor-Ort-Termin | ja | ja | nein, nach Fotos |
Der Rechenweg:
- Angebot A: (19.900 − 4.300) ÷ 9,9 kWp = rund 1.580 Euro je kWp. Das liegt über dem Mittel der Verbraucherzentrale von 1.410 Euro für 9 bis 10 kWp. Der Speicher kostet 4.300 ÷ 10 = 430 Euro je kWh, nahe am Mittel von 410 Euro. Offen ist der Zählerschrank; lass dir einen Festpreis oder eine Obergrenze nennen.
- Angebot B: (21.500 − 4.100 − 1.800) ÷ 10,4 kWp = rund 1.500 Euro je kWp ohne Zählerschrank, mit Zählerschrank rund 1.670 Euro. Der Speicher kostet rund 427 Euro je kWh. B wirkt am teuersten, ist aber als einziges Angebot vollständig.
- Angebot C: Ohne Aufschlüsselung lässt sich kein Preis je kWp berechnen. Rechnet man den Speicher mit dem Mittelwert von 410 Euro je kWh heraus, blieben rund 1.280 Euro je kWp, ein günstiger Wert. Aber Typenangaben, Gerüst und Zählerschrank fehlen, es gab keine Besichtigung, und die Hälfte des Preises soll vorab fließen.
Nach dieser Rechnung ist B das transparenteste Angebot, A kann mit einem Festpreis für den Zählerschrank gleichziehen, und C ist trotz des niedrigsten Preises das riskanteste. Bei den Rückfragen hilft die Liste der Warnsignale weiter unten. Ob 10 kWh Speicher für 4.500 kWh Verbrauch sinnvoll sind, prüft der Guide zum Stromspeicher mit 10 kWh.
Wirtschaftlichkeitsrechnung im Angebot prüfen
Viele Anbieter legen eine Prognose zu Ersparnis und Amortisation bei. Die Verbraucherzentrale NRW beobachtet, dass dabei häufig unrealistische Annahmen getroffen werden, um Angebote schönzurechnen. Prüfe vier Stellschrauben:
- Strompreis: Entscheidend ist der Arbeitspreis ohne Grundpreis, den du mit und ohne Anlage zahlst. Steht in der Rechnung ein deutlich höherer Wert als in deiner letzten Abrechnung, ist die Ersparnis zu hoch.
- Preissteigerung: Jährliche Strompreissteigerungen über 3 Prozent hält die Verbraucherzentrale NRW für einen so langen Zeitraum für sehr unrealistisch.
- Ertrag und Eigenverbrauch: Vergleiche den prognostizierten Jahresertrag mit PVGIS oder dem Solarkataster und die Eigenverbrauchsquote mit dem Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin. Eine Autarkie von fast 100 Prozent ist in Deutschland mit üblichen Speichern nicht erreichbar, weil der Winter zu wenig Sonne liefert.
- Betrachtungszeitraum: Idealerweise amortisiert sich die Anlage innerhalb der 20 Jahre Einspeisevergütung. Rechnungen über 25 oder 30 Jahre müssen Wechselrichter- und Speichertausch enthalten.
Hinzu kommt eine Unsicherheit, die jedes Angebot nennen sollte. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1. August und 31. Dezember 2026 gibt es bis 10 kWp 7,70 Cent je eingespeister Kilowattstunde bei Teileinspeisung, gesichert für 20 Jahre. Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 sieht für neue kleine Anlagen statt der festen Vergütung eine befristete Übergangszahlung für höchstens 36 Monate vor; beschlossen war er Anfang November 2026 noch nicht. Ohne intelligentes Messsystem darf eine neue Anlage nach § 9 Absatz 2 EEG höchstens 60 Prozent ihrer Modulleistung einspeisen.
Warnsignale: wann du besser absagst
Die Verbraucherzentralen beschreiben wiederkehrende Verkaufsmaschen. Jedes dieser Signale allein ist ein Grund, genauer hinzuschauen; mehrere zusammen sind ein Grund abzusagen.
- Zeitdruck. Rabatte nur heute, angeblich bevorstehende Preissteigerungen oder Gesetzesänderungen als Grund, sofort zu unterschreiben. Gesetzesänderungen wie das EEG 2027 sind real, aber kein Grund, ein unvollständiges Angebot zu akzeptieren.
- Akquise an der Haustür oder per Telefon. Ungefragte Anrufe und Besuche ohne Termin, die zu einem Beratungsgespräch im Wohnzimmer drängen. Die Verbraucherzentrale rät, in solchen Situationen keine spontanen Kaufentscheidungen zu treffen.
- Pauschalangebot ohne Besichtigung. Eine Anlage “nach Satellitenbild” ohne Blick auf Dach und Zählerschrank.
- Keine Typenangaben. “Markenmodule” und “Hybridwechselrichter” statt Hersteller und Modell. Damit kannst du weder Garantie noch Eignung prüfen.
- Hohe Vorkasse. Die Verbraucherzentrale rät, keine Vorschüsse für noch nicht erbrachte Leistungen zu zahlen. Geht der Anbieter vor der Lieferung insolvent, kann eine Anzahlung verloren sein.
- Schöngerechnete Wirtschaftlichkeit. Hohe Strompreise, Preissteigerungen über 3 Prozent, Autarkie nahe 100 Prozent, eingerechnete Ersparnisse durch Wärmepumpe oder E-Auto, die du nicht planst.
- Getarnte Werbung. Ratgeberseiten und Vergleichsportale, die Angebote vermitteln, und Werbung, die nur klein als “Anzeige” oder “gesponsert” gekennzeichnet ist.
- Miete oder Pacht als Standardlösung. Mietverträge laufen laut Verbraucherzentrale meist 15 bis 25 Jahre, sind in der Summe meist teurer als ein Kauf und gehen bei Verkauf oder Erbe des Hauses mit. Nach Insolvenzen von Anbietern hatten Kunden anhaltende Probleme, ihre Anlage weiter zu betreiben.
Vertrag, Zahlung und Widerruf
Den Auftrag schließt du in der Regel als Werkvertrag: Der Betrieb schuldet eine funktionierende Anlage, nicht nur die Lieferung von Teilen. Achte darauf, dass das Angebot, das du verglichen hast, vollständig Vertragsbestandteil wird, einschließlich Modell- und Typenangaben, Leistungsbeschreibung und Terminen.
Für die Zahlung gilt: Nach § 632a BGB kann ein Unternehmer Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen. Ein ausgewogener Zahlungsplan orientiert sich deshalb am Baufortschritt, etwa nach Lieferung der Komponenten, nach Montage und nach Inbetriebnahme. Die Schlusszahlung gehört an das Ende, wenn die Anlage läuft und du Inbetriebnahmeprotokoll, Datenblätter und Garantieunterlagen hast. Wenn doch Vorkasse vereinbart wird, lass dir laut Verbraucherzentrale NRW feste Liefer- und Installationstermine schriftlich zusichern.
Schließt du den Vertrag an der Haustür, bei dir zu Hause oder ausschließlich per Telefon, E-Mail oder online, steht dir nach § 312g BGB in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage. Ein im Geschäftsraum des Betriebs unterschriebener Vertrag ist davon nicht erfasst. Willst du einen Kredit aufnehmen, vergleiche das Finanzierungsangebot des Anbieters mit deiner Hausbank und dem KfW-Programm 270, wie es die Checkliste der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt.
Weitere Punkte für den Vertrag:
- Termine: Liefer- und Montagezeitraum, Inbetriebnahme, Folgen bei Verzug.
- Netzanmeldung: Wer stellt das Netzanschlussbegehren, wer übermittelt die Daten, wer registriert im Marktstammdatenregister.
- Zählerschrank: Festpreis oder Obergrenze, falls ein Umbau nötig wird.
- Abnahme: gemeinsamer Termin mit Protokoll, in dem Mängel festgehalten werden. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
- Einspeisevertrag: Ein separater Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber ist nach dem EEG nicht erforderlich; die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass er dich benachteiligen kann.
Gewährleistung, Garantien und Versicherung
Gegenüber dem Installateur hast du die gesetzliche Gewährleistung nach § 634a BGB. Für Arbeiten an einem Bauwerk beträgt sie fünf Jahre, sonst zwei. Der Bundesgerichtshof hat 2016 (Az. VII ZR 348/13) entschieden, dass eine nachträglich auf das Dach einer Tennishalle montierte Anlage als Bauwerksarbeit gilt, mit fünf Jahren Frist, weil sie nur mit erheblichem Aufwand vom Gebäude zu trennen war. Ein Freibrief für jede Anlage ist das nicht; die Einordnung hängt davon ab, wie fest die Anlage mit dem Gebäude verbunden ist und welche Funktion sie für das Gebäude hat. Halte deshalb im Vertrag ausdrücklich fünf Jahre fest.
Die Verbraucherzentrale rät, vor Ablauf dieser Frist Funktion, Mängelfreiheit und Ertrag der Anlage prüfen zu lassen. Ein Vergleich der tatsächlichen Erträge mit der Prognose zeigt, ob etwas nicht stimmt.
Daneben gibt es die freiwilligen Herstellergarantien. Die Datenblätter verbreiteter Module nennen 15 bis 25 Jahre Produkt- und 25 bis 30 Jahre Leistungsgarantie, bei Wechselrichtern und Speichern sind um zehn Jahre häufig, teils mit Verlängerung. Sie sind nur so viel wert wie die Erreichbarkeit des Herstellers in Deutschland, betont die Verbraucherzentrale. Prüfe, ob eine Registrierung nötig ist, und lass dir dabei vom Installateur helfen. Fällt der Installateur durch Insolvenz aus, bleiben die Herstellergarantien bestehen; den Austausch auf dem Dach musst du dann aber einen anderen Betrieb bezahlen lassen.
Die Anlage gehört in die Wohngebäudeversicherung, die Sturm, Hagel, Blitz und Feuer abdeckt. Melde sie dort vor der Montage an. Eine eigene PV-Versicherung kann sich laut Verbraucherzentrale bei großen, teuren oder kreditfinanzierten Anlagen lohnen.
Von der Suche bis zur Unterschrift
-
Eignung klären. Solarkataster oder PVGIS prüfen, Dachzustand einschätzen, bei Bedarf die Energieberatung der Verbraucherzentrale vor Ort nutzen.
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Unterlagen sammeln. Verbrauch, Zählernummer, Fotos von Zählerschrank und Dach, Wünsche zu Speicher und Ersatzstrom.
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Drei bis vier Betriebe ansprechen. Über Installateurverzeichnis, Innung und Empfehlungen. Allen dieselbe Zielgröße und dieselben Fragen geben.
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Vor-Ort-Termine wahrnehmen. Auf Dachbegehung, Blick in den Zählerschrank und Fragen zum Verbrauch achten. Referenzanlagen erfragen.
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Angebote mit der Checkliste vergleichen. Fehlende Positionen nachfragen, Preis je kWp ohne Speicher und Preis je kWh Speicher berechnen und mit den Mittelwerten der Verbraucherzentrale vergleichen.
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Wirtschaftlichkeit gegenrechnen. Strompreis, Preissteigerung, Ertrag und Eigenverbrauch prüfen; die Einspeiseregeln ab 2027 berücksichtigen.
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Vertrag verhandeln. Zahlungsplan nach Baufortschritt, Festpreis oder Obergrenze für den Zählerschrank, Termine, fünf Jahre Gewährleistung, Anmeldung durch den Betrieb.
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Unterschreiben und dokumentieren. Vertrag mit allen Anlagen aufbewahren, Versicherung informieren, Termine im Blick behalten.
Österreich und Schweiz
In Österreich beginnt der Netzanschluss nach der Handlungsanleitung des Klima- und Energiefonds mit einem Netzanschlussantrag beim zuständigen Netzbetreiber. Er beurteilt den Anschluss, schickt ein Angebot für den Netzzugangsvertrag und teilt die Zählpunktnummer mit; nach der Montage geht eine Fertigstellungsmeldung mit Installationsdokument an den Netzbetreiber, der dann die Betriebserlaubnis erteilt. In der Praxis übernimmt diese Schritte ein konzessionierter Elektrotechnikbetrieb, bei manchen Netzbetreibern kann nur er den Antrag stellen. Frag lokale Betriebe nach Erfahrung mit dem Portal deines Netzbetreibers und mit dem EAG-Investitionszuschuss, denn die Antragsfenster sind kurz: Der letzte Aufruf 2026 endete laut EAG-Förderabwicklungsstelle am 22. Oktober, Termine für 2027 waren Anfang November noch nicht veröffentlicht.
Der befristete Nullsteuersatz für Anlagen bis 35 kWp endete laut Finanzministerium am 31. März 2025; seither gelten wieder 20 Prozent Umsatzsteuer auf Komponenten und Montage. Vergleiche Angebote deshalb brutto und netto, und achte darauf, ob der Anbieter mit oder ohne Steuer rechnet. Die Grundsätze der Checkliste oben gelten unverändert. Vom Vertrag an der Haustür oder per Fernabsatz kannst du nach § 11 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes in der Regel binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
In der Schweiz übernimmt ein Elektroinstallateur mit Installationsbewilligung den elektrischen Teil, für das Dach kommen Solarteure oder Dachdecker hinzu. Der Fachverband Swissolar bietet mit der Solarprofi-Suche ein Verzeichnis zertifizierter Fachleute in deiner Nähe; die Eignung deines Dachs zeigt das Portal sonnendach.ch des Bundesamts für Energie. Angebote für Photovoltaik und thermische Solaranlagen lässt du laut EnergieSchweiz kostenlos mit dem Solar-Offerte-Check prüfen.
Der Bund fördert Anlagen über die Einmalvergütung, die Pronovo abwickelt; frag, ob sie im Angebot schon abgezogen ist und wer den Antrag stellt. Auf Anlage und Montage fällt die normale Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent an. Genügend angepasste Dachanlagen brauchen nach Art. 18a des Raumplanungsgesetzes laut Faktenblatt von EnergieSchweiz meist keine Baubewilligung, sondern nur eine Meldung; auf Denkmälern und in Schutzzonen bleibt die Bewilligungspflicht. Dazu kommt die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Nächste Schritte
Häufige Fragen
Wie finde ich einen seriösen Photovoltaik-Installateur in der Nähe?
Gute Startpunkte sind das Installateurverzeichnis deines Netzbetreibers, die Elektro-Innung oder Handwerkskammer und Empfehlungen aus der Nachbarschaft mit Anlagen, die du dir ansehen kannst. Frag nach Referenzanlagen in deiner Gegend, nach Schulungen bei Herstellern und danach, wer Montage und Elektroanschluss tatsächlich ausführt.
Wie viele Angebote sollte ich für eine PV-Anlage einholen?
Drei Angebote sind ein guter Richtwert. Die Verbraucherzentrale rät, immer mehrere Angebote zu vergleichen, weil die Preise für Anlagen derselben Größe weit auseinanderliegen. In Nordrhein-Westfalen prüft die Verbraucherzentrale bis zu drei Angebote kostenlos.
Was kostet eine PV-Anlage pro kWp im November 2026?
Die Verbraucherzentrale nennt aus 71 Angeboten von Januar 2025 bis August 2026 im Mittel 2.090 Euro je kWp für 4 bis 6 kWp, 1.410 Euro für 9 bis 10 kWp und 1.010 Euro für über 16 kWp, netto ohne Speicher. Für Privatleute fällt keine Umsatzsteuer an. Einzelne Angebote liegen deutlich darüber oder darunter.
Ist ein lokaler Anbieter besser als ein überregionaler?
Nicht automatisch, aber ein Betrieb in der Nähe ist im Störungs- und Gewährleistungsfall schneller vor Ort, und du kannst seine Referenzanlagen ansehen. Überregionale Anbieter sind manchmal günstiger, arbeiten aber oft mit Subunternehmern. Entscheidend sind Vor-Ort-Termin, vollständiges Angebot und erreichbarer Service.
Woran erkenne ich ein unseriöses PV-Angebot?
Warnsignale sind Zeitdruck mit Rabatten nur für heute, Pauschalangebote ohne Besichtigung, fehlende Hersteller- und Typenangaben, hohe Vorkasse, unrealistische Strompreissteigerungen in der Wirtschaftlichkeitsrechnung und Haustür- oder Telefonakquise. Auch als Vergleichs- oder Ratgeberseiten getarnte Werbung nennt die Verbraucherzentrale NRW.
Wie viel Anzahlung ist bei einer Solaranlage üblich?
Eine feste Regel gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale NRW rät, Vorkasse ganz oder weitgehend zu vermeiden und, falls doch vereinbart, feste Liefer- und Installationstermine schriftlich zusichern zu lassen. Sinnvoll sind Zahlungen nach Baufortschritt mit einer Schlusszahlung nach Inbetriebnahme und Übergabe der Unterlagen.
Wie lange gilt die Gewährleistung für eine PV-Anlage?
Gegenüber dem Installateur zwei oder fünf Jahre, je nachdem, ob die Anlage als Arbeit an einem Bauwerk gilt. Der Bundesgerichtshof hat 2016 für eine Aufdachanlage fünf Jahre angenommen, die Rechtsprechung ist aber nicht einheitlich. Unabhängig davon gelten die Herstellergarantien für Module, Wechselrichter und Speicher.
Sind Vergleichsportale für Solaranlagen neutral?
Meist nicht. Viele Portale vermitteln Kontaktdaten gegen Provision an Installateure weiter. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Seiten mit Namen wie Vergleich, Info oder Ratgeber, auf denen direkt Angebote angefordert werden können. Prüfe im Impressum, wer hinter der Seite steht.
Quellen
- Was kostet eine Photovoltaikanlage? (Stand 03.11.2026)
- Checkliste: Vergleich von Photovoltaik-Angeboten
- Photovoltaik-Angebotsvergleich
- Verkaufsmaschen bei Solaranlagen und Wärmepumpen erkennen (Stand 03.06.2026)
- Photovoltaik: Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist (Stand 26.08.2026)
- Photovoltaik: Solaranlage mieten, eine Alternative zum Kauf? (Stand 23.07.2026)
- NAV § 13: Arbeiten an der Anlage nur durch eingetragene Installateure
- BGB § 634a: Verjährung der Mängelansprüche
- BGB § 312g: Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
- BGB § 355: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- BGB § 632a: Abschlagszahlungen
- Photovoltaik: Fünf Jahre für Mängel (BGH, Urteil vom 2. Juni 2016, VII ZR 348/13)
- UStG § 12 Abs. 3: Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Speicher
- EEG § 9 Abs. 2: Begrenzung der Einspeisung auf 60 Prozent bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems
- MaStRV § 5: Registrierung innerhalb eines Monats
- DGS-Arbeitshilfe: EEG-Vergütungssätze ab 1. August 2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027 (29.07.2026)
- PVGIS: Photovoltaic Geographical Information System
- HTW Berlin: Unabhängigkeitsrechner
- Energieberatung der Verbraucherzentrale
- Trina Solar: Datenblatt Vertex S+ TSM-NEG9RC.27 (DE, 2024 B)
- JA Solar: Datenblatt JAM54S30 400-425/GR
- Handlungsanleitung für die Errichtung von PV-Anlagen, Schwerpunkt Netzanschluss (August 2023)
- Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), § 11 Rücktrittsrecht
- EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Speicher
- Steuersatz für Photovoltaikmodule
- EnergieSchweiz: Solar-Offerte-Check
- Faktenblatt: Solarenergie im Raumplanungsgesetz (Juli 2022)
- sonnendach.ch: Eignung von Dächern für Solarenergie
- Swissolar: Solarprofi-Suche
- Pronovo: Förderung von Photovoltaikanlagen
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben deines Netzbetreibers und deiner Kommune.