Balkonkraftwerk

Wie viele Balkonkraftwerke darf man haben? Zähler und Haushalt

Pro Stromzähler sind zusammen 800 Watt und 2.000 Watt Peak erlaubt, egal wie viele Geräte. Was für Haus, Mietwohnung, Gartenhaus und Dach-PV gilt.

Von Voltgeber Redaktion Aktualisiert Zuletzt geprüft 8 Min. Lesezeit Gilt für DeutschlandÖsterreichSchweiz

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Wie viele Balkonkraftwerke darf man haben? Zähler und Haushalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grenze gilt pro Zähler, nicht pro Gerät: alle Steckersolargeräte dahinter zusammen höchstens 800 Voltampere und 2.000 Watt Peak.
  • Im Mehrfamilienhaus darf jede Wohnung mit eigenem Zähler ihre eigenen 800 Watt nutzen.
  • Mehrfachsteckdosen sind für Balkonkraftwerke nicht zulässig; je Wandsteckdose gehört nur ein Gerät.
  • Ein Balkonkraftwerk neben einer Dach-PV wird nach § 24 Abs. 1 Satz 5 EEG nicht mit der Dachanlage zusammengerechnet.
  • Schweiz: höchstens 600 Watt je Bezügerleitung, egal wie viele steckbare Anlagen dranhängen.

Wie viele Balkonkraftwerke du haben darfst, regelt das Gesetz nicht über die Zahl der Geräte, sondern über die Leistung hinter einem Stromzähler. Alle Steckersolargeräte an einem Zähler dürfen zusammen höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Peak Modulleistung haben. Ein Gerät mit 800 Watt schöpft die Grenze aus; zwei Geräte mit je 400 Watt sind ebenfalls erlaubt. Jede Wohnung mit eigenem Zähler hat ihre eigenen 800 Watt.

Die Regel: Leistung pro Zähler, nicht Geräte pro Haushalt

§ 8 Absatz 5a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes spricht von einem Steckersolargerät oder mehreren Steckersolargeräten mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, betrieben hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers. Das Wort “insgesamt” ist der Schlüssel: Die Grenzen gelten für alles, was hinter derselben Entnahmestelle hängt. Im Alltag ist die Entnahmestelle dein Stromzähler.

Die Verbraucherzentrale fasst das so zusammen: Die 800 Watt dürfen nur einmal pro Stromzähler ausgeschöpft werden; in einem Mehrfamilienhaus mit Zählern für jede Wohnung gilt die Grenze pro Wohnung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen formuliert es als Faustregel noch knapper: ein Balkonkraftwerk pro Haushalt. Rechtlich zulässig sind mehrere kleine Geräte, solange die Summe stimmt, praktisch ist ein einziges Gerät mit bis zu vier Modulen fast immer die bessere Lösung.

Wie viele Balkonkraftwerke in welcher Wohnsituation

Situation Zähler Erlaubt in Deutschland
Mietwohnung oder Eigentumswohnung eigener Zähler 800 Voltampere und 2.000 Watt Peak, auf ein oder mehrere Geräte verteilt
Mehrfamilienhaus, mehrere Parteien je Wohnung ein Zähler jede Wohnung eigene 800 Voltampere
Einfamilienhaus ein Zähler 800 Voltampere für das ganze Haus, Balkon, Garten und Garage zusammen
Einliegerwohnung ohne eigenen Zähler gemeinsamer Zähler mit dem Haus zählt mit dem Haus zusammen
Einliegerwohnung mit eigenem Zähler eigener Zähler eigene 800 Voltampere
Gartenhaus oder Garage am Hauszähler Hauszähler zählt mit dem Haus zusammen
Gartenhaus, Kleingarten oder Garage mit eigenem Zähler eigener Zähler eigene 800 Voltampere
Ferienwohnung oder Zweitwohnung eigener Zähler am Ort eigene 800 Voltampere am jeweiligen Standort
Haus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach gemeinsamer Zähler Balkonkraftwerk bis 800 Voltampere möglich, Abrechnung mit dem Netzbetreiber klären

Entscheidend ist also nicht, wie viele Menschen im Haushalt leben oder wie viele Balkone es gibt, sondern wie viele Zähler. Zwei Mitbewohner in einer WG mit einem Zähler teilen sich die 800 Watt.

Im Mehrfamilienhaus hat jede Wohnung mit eigenem Zähler ihre eigenen 800 Watt. Im Einfamilienhaus mit einem Zähler teilen sich Balkon, Garten und Garage eine Grenze.

Zwei Balkonkraftwerke an einem Zähler: so bleibt es erlaubt

Es gibt gute Gründe für ein zweites Gerät: ein Modul am Südbalkon, eines am Westfenster, oder ein altes 600-Watt-Gerät, das um ein zweites ergänzt werden soll. Das geht, wenn drei Bedingungen erfüllt sind.

Die Summe der Wechselrichter bleibt bei höchstens 800 Voltampere. Zwei Mikrowechselrichter mit je 400 Watt sind in Ordnung. Ein 600-Watt-Gerät plus ein zweites mit 800 Watt ist es nicht, es sei denn, du drosselst eines auf 200 Watt. Viele Wechselrichter lassen sich per App begrenzen; die Begrenzung muss dauerhaft gesetzt sein.

Die Summe der Module bleibt bei höchstens 2.000 Watt Peak. Vier Module mit je 500 Watt Peak sind das Maximum, egal ob an einem oder an zwei Wechselrichtern.

Jedes Gerät steckt in einer eigenen Wandsteckdose. Mehrfachsteckdosen sind für Steckersolargeräte nach der Produktnorm nicht zulässig; die Verbraucherzentrale nennt besonders die Kopplung mehrerer Geräte an einer Mehrfachsteckdose gefährlich. Besser noch: Die beiden Steckdosen liegen an verschiedenen Stromkreisen. Speisen zwei Geräte in denselben Stromkreis, addieren sich ihre Ströme auf der Leitung, und die Sicherung im Verteiler bemerkt eine Überlastung unter Umständen nicht.

Warum zwei Geräte am selben Stromkreis heikel sind

Die Leistungsgrenze hat einen technischen Hintergrund, der bei mehreren Geräten besonders zählt. Ein Endstromkreis in der Wohnung ist meist mit 16 Ampere abgesichert, in älteren Gebäuden auch mit 10 oder 13 Ampere. Die Sicherung im Verteiler misst nur den Strom, der aus dem Netz in den Stromkreis fließt. Speist ein Balkonkraftwerk an einer Steckdose ein, kann auf dem Leitungsstück zwischen Einspeisepunkt und Verbraucher mehr Strom fließen, als die Sicherung sieht.

Das Schweizer Starkstrominspektorat ESTI hat diese Überlegung 2014 der eigenen 600-Watt-Grenze zugrunde gelegt: Mit höchstens 2,6 Ampere zusätzlich eingespeistem Strom lasse sich eine Überlastung in einer korrekt ausgeführten Installation in der Regel verhindern. Die deutschen 800 Watt entsprechen rund 3,5 Ampere. Zwei Geräte am selben Stromkreis addieren ihre Ströme, und genau dafür sind die Grenzen nicht gedacht. Verteile mehrere Geräte deshalb auf verschiedene Stromkreise, und lass bei alten Installationen eine Elektrofachkraft auf Steckdosen und Leitungen schauen.

Mehrere Geräte im Mehrfamilienhaus

Im Mehrfamilienhaus gilt die Leistungsgrenze je Wohnung mit eigenem Zähler. Daneben stellen sich zwei praktische Fragen.

Zustimmung. Jede Mietpartei braucht für ihr Gerät die Zustimmung des Vermieters, jede Eigentümerin die der Gemeinschaft. Seit Oktober 2024 besteht auf diese Zustimmung ein Anspruch nach § 554 BGB und § 20 WEG. Vermieter und Gemeinschaft dürfen aber über die Ausführung mitreden und sinnvollerweise eine einheitliche Gestaltung verlangen, etwa gleiche Halterungen an allen Balkonen. Wie du den Antrag stellst, steht im Guide für Mieter.

Allgemeinstrom. Ein Balkonkraftwerk am Zähler für Treppenhaus, Keller oder Aufzug ist rechtlich ein eigener Fall. Dieser Zähler gehört der Gemeinschaft oder dem Vermieter, nicht einer einzelnen Partei. Ein Gerät daran kann nur der Betreiber dieses Zählers anschließen und registrieren, und es teilt sich die 800 Watt mit keinem Wohnungszähler.

Mehrere Geräte anmelden

Jedes Steckersolargerät gehört ins Marktstammdatenregister, und zwar innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Das gilt auch für das zweite Gerät am selben Zähler. Du legst es unter deinem bestehenden Benutzerkonto an, mit eigener Modul- und Wechselrichterleistung und eigenem Inbetriebnahmedatum. Wie die Registrierung im Einzelnen läuft, zeigt der Guide zur Anmeldung im Marktstammdatenregister.

  1. Bestand aufschreiben. Notiere für jedes vorhandene Gerät Wechselrichterleistung und Modulleistung laut Typenschild.

  2. Summe prüfen. Addiere alle Werte. Liegt die Summe über 800 Voltampere oder 2.000 Watt Peak, drossle ein Gerät oder verzichte auf das zusätzliche.

  3. Steckdosen wählen. Jedes Gerät an eine eigene Wandsteckdose, möglichst an verschiedenen Stromkreisen. Keine Mehrfachsteckdose, kein Verlängerungskabel.

  4. Neues Gerät registrieren. Im Marktstammdatenregister eine weitere Einheit anlegen. Hast du ein bestehendes Gerät gedrosselt, korrigiere dort die Wechselrichterleistung.

  5. Unterlagen ablegen. Registrierungsbestätigungen und die Konformitätserklärungen beider Wechselrichter zusammen aufbewahren.

Wenn ein Gerät später wegfällt oder umzieht, meldest du auch das innerhalb eines Monats.

Balkonkraftwerk und Dachanlage am selben Zähler

Wer bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, fragt oft, ob ein Balkonkraftwerk dazukommen darf. Eine ausdrückliche Sperre enthält das Gesetz nicht. Im Gegenteil: § 24 Absatz 1 Satz 5 EEG bestimmt, dass Steckersolargeräte bis 2 Kilowatt und 800 Voltampere bei der Zusammenfassung mehrerer Anlagen unberücksichtigt bleiben. Die Dachanlage rutscht durch das Balkonkraftwerk also nicht in eine andere Größenklasse.

Praktisch gibt es zwei Haken. Erstens fließt der Überschuss des Balkonkraftwerks durch denselben Zweirichtungszähler wie der Überschuss der Dachanlage; der Netzbetreiber kann beide nicht auseinanderhalten und vergütet womöglich Strom, der gar nicht von der Dachanlage stammt. Zweitens laufen manche Dachanlagen als Volleinspeiser mit eigenem Zähler, und dann hängt das Balkonkraftwerk an einem anderen Messpunkt als gedacht. Kläre deshalb vor dem Kauf mit deinem Netzbetreiber, wie er die Kombination abrechnen will. Lohnen wird sich das Balkonkraftwerk neben einer großen Dachanlage ohnehin selten, weil der Eigenverbrauch mittags bereits gedeckt ist.

Was passiert, wenn die Summe zu groß ist

Überschreiten die Geräte hinter einem Zähler die Grenzen, gilt der vereinfachte Anschluss nach § 8 Absatz 5a nicht mehr. Die Anlage ist dann eine gewöhnliche Erzeugungsanlage. Für sie gelten die Netzanschlussregeln des Netzbetreibers: Anmeldung beim Netzbetreiber, in der Regel eine Elektrofachkraft und häufig ein fester Anschluss an einem eigenen Stromkreis. Was das konkret bedeutet, steht im Guide zu Balkonkraftwerken mit 1000 Watt und im Guide zu Anlagen mit 2000 Watt.

Dazu kommen Risiken, die sich nicht in Euro beziffern lassen: falsche Angaben im Marktstammdatenregister, Ärger mit dem Vermieter, der einem Gerät zugestimmt hat, und im Schadensfall Fragen der Versicherung. Ob ein Netzbetreiber konkret ein Bußgeld verhängen würde, ist offen; bekannt sind uns vor allem Aufforderungen, die Anlage nachträglich korrekt anzumelden oder zu verkleinern.

Häufige Missverständnisse

  • “Jedes Familienmitglied darf ein eigenes Gerät haben.” Nein. Es zählt der Zähler, nicht die Person.
  • “Zwei Balkone heißen zwei Balkonkraftwerke.” Nur wenn sie an verschiedenen Zählern hängen.
  • “Das Gartenhaus zählt nicht, weil es draußen steht.” Es zählt, sobald es am Hauszähler hängt.
  • “Ein zweites 800-Watt-Gerät ist erlaubt, wenn ich es nur nachmittags einschalte.” Die Grenze gilt für die installierte Wechselrichterleistung, nicht für die Nutzungszeit.
  • “Mit Speicher darf ich zwei Geräte betreiben.” Ein Speicher erhöht die Grenze nicht. Wie die 800 Watt mit Batterie zusammenspielen, steht im Guide zu Speicher und 800 Watt.

Alle übrigen Regeln, von Stecker bis Zähler, fasst der Überblick zu den Regeln für Balkonkraftwerke zusammen.

Österreich und Schweiz

In Österreich gilt für Kleinsterzeugungsanlagen nach unserem Stand eine Grenze von 800 Watt Wechselrichterleistung je Anlage. Wie Netzbetreiber mehrere Geräte an einem Zählpunkt bewerten, ist nicht einheitlich geregelt; üblich ist, dass die Summe an einem Zählpunkt betrachtet wird. Da du jede Anlage vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber meldest, klärst du die Frage am einfachsten gleich bei dieser Meldung. Mieter brauchen für jedes Gerät die Zustimmung der Vermieterseite.

In der Schweiz ist die Regel eindeutig. Nach der Mitteilung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI dürfen pro Bezügerleitung steckerfertige Anlagen bis zu einer AC-Leistung von gesamthaft maximal 600 Watt eingesteckt sein, und diese Leistung darf in keinem Moment überschritten werden. Zwei Geräte mit je 300 Watt sind also möglich, zwei mit je 600 Watt nicht. Anlagen über 600 Watt müssen fest und separat abgesichert durch eine Fachperson mit Installationsbewilligung angeschlossen werden. Jede Anlage meldest du vor der Inbetriebnahme schriftlich beim Netzbetreiber.

Nächste Schritte

Wenn klar ist, wie viel Leistung dir zusteht, geht es an die Umsetzung:

Häufige Fragen

Darf ich zwei Balkonkraftwerke an einem Zähler betreiben?

Ja, wenn beide zusammen höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Peak Modulleistung haben, also etwa zwei Geräte mit je 400 Watt. Zwei Geräte mit je 800 Watt an einem Zähler überschreiten die Grenze und fallen aus dem vereinfachten Verfahren.

Wie viele Balkonkraftwerke darf man pro Haushalt haben?

Das Gesetz zählt nicht Geräte, sondern Leistung hinter einem Zähler. Hat dein Haushalt einen Zähler, steht ihm insgesamt 800 Watt zu. Verbraucherzentralen raten zu einem einzigen Gerät pro Haushalt, weil das am einfachsten und sichersten ist.

Darf jede Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Balkonkraftwerk haben?

Ja. Jede Wohnung mit eigenem Stromzähler ist eine eigene Entnahmestelle und darf bis 800 Watt einspeisen. Was die Nachbarn betreiben, zählt für deine Grenze nicht.

Darf ich ein Balkonkraftwerk zusätzlich zur Photovoltaikanlage auf dem Dach betreiben?

Grundsätzlich ja. Für die Größe der Dachanlage wird das Steckersolargerät nach § 24 EEG nicht mitgezählt. Weil beide am selben Zähler hängen, kann das aber die Abrechnung der Einspeisevergütung berühren; sprich vorher mit deinem Netzbetreiber.

Zählt ein Balkonkraftwerk im Gartenhaus extra?

Hat das Gartenhaus einen eigenen Stromzähler, ist es eine eigene Entnahmestelle und kann eigene 800 Watt haben. Hängt es am Zähler des Hauses, zählt es mit dem Balkonkraftwerk am Haus zusammen.

Muss ich jedes Balkonkraftwerk einzeln anmelden?

Ja, jedes Gerät gehört ins Marktstammdatenregister, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Ein zweites Gerät am selben Standort meldest du wie das erste; achte darauf, dass die Summe der Leistungen unter den Grenzen bleibt.

Was passiert, wenn ich mehr als 800 Watt an einem Zähler einspeise?

Dann betreibst du kein Steckersolargerät im Sinne des vereinfachten Verfahrens mehr, sondern eine gewöhnliche Erzeugungsanlage. Die braucht eine Anmeldung beim Netzbetreiber und in der Regel eine Elektrofachkraft; ohne das verstößt du gegen die Anschlussregeln.

Quellen

  1. EEG § 8 Abs. 5a: vereinfachter Netzanschluss für Steckersolargeräte Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.11.2026
  2. EEG § 24: Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.11.2026
  3. Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.11.2026
  4. Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur, abgerufen am 03.11.2026
  5. BGB § 554: Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz, Steckersolargeräte Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.11.2026
  6. WEG § 20: bauliche Veränderungen Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.11.2026
  7. Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose Verbraucherzentrale Bundesverband, abgerufen am 03.11.2026
  8. Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit (29.01.2026) Verbraucherzentrale Niedersachsen, abgerufen am 03.11.2026
  9. ESTI-Mitteilung 7/2014: Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI, abgerufen am 03.11.2026
  10. E-Control: Photovoltaik und Kleinsterzeugungsanlagen E-Control Austria, abgerufen am 03.11.2026

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Vorgaben deines Netzbetreibers und deiner Kommune.